Verfahrensinformation

Die Klägerin wendet sich gegen eine Nebenbestimmung zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage. Hilfsweise begehrt sie die Erteilung der Genehmigung ohne diese Nebenbestimmung. Die streitige Nebenbestimmung verlangt, dass die Biogasanlage im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem Schweinemaststall betrieben wird; die erforderliche Zuordnung liege vor, wenn der Betreiber der Biomasseanlage identisch sei mit dem Inhaber des landwirtschaftlichen Basisbetriebs oder sich die Biogasanlage im Eigentum einer Betreibergesellschaft befinde unter der Voraussetzung, dass der Inhaber des Basisbetriebs dauerhaft die Mehrheit der Gesellschaftsanteile dieser Gesellschaft innehabe. Der maßgebliche Einfluss des Inhabers des Basisbetriebs auf die Gesellschaft dürfe nicht z.B. durch Gesellschaftsvertrag oder sonstige Verträge und Regelungen eingeschränkt oder aufgehoben werden. In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Mit der vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter.