Verfahrensinformation

Die Kläger begehren auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Zugang zu Informationen, die bei der Aufsicht über ein Wertpapierhandelsunternehmen angefallen sind. Die Kläger hatten über dieses Unternehmen Kapitalanlagen getätigt. Das Geschäftsmodell des Unternehmens, über dessen Vermögen im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, basierte auf betrügerischen Machenschaften. Die Kläger wollen die Informationen in verschiedene Rechtsstreitigkeiten einführen. Die Vorinstanzen haben den Klagen im Wesentlichen stattgegeben mit Ausnahme von in den Unterlagen enthaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Dritter; Angaben zum beaufsichtigten Unternehmen seien demgegenüber nicht mehr schutzwürdig. Die BaFin rügt mit ihren vom Verwaltungsgerichtshof zugelassenen Revisionen in erster Linie, dass die Urteile gegen die unionsrechtlich vorgegebenen Bestimmungen über das von ihr zu wahrende Berufsgeheimnis verstießen