Pressemitteilung Nr. 63/2008 vom 01.10.2008

Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Stefan Paetow im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats September 2008 ist Herr Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Stefan Paetow nach 39-jähriger Dienstzeit im öffentlichen Dienst und 22-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Herr Dr. Paetow wurde 1943 in Wittenberge geboren und wuchs in Amberg und Berlin auf. Nach dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Basel, Berlin und Freiburg legte er 1966 die erste und 1972 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Im Jahr 1971 promovierte ihn die Universität Freiburg zum Doktor der Rechte.


Nach einer kurzen Zeit als Rechtsanwalt begann seine richterliche Tätigkeit 1972 am Verwaltungsgericht Freiburg. Von Dezember 1978 bis August 1980 war Herr Dr. Paetow als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet, anschließend an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Im Dezember 1980 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt.


Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht am 1. Oktober 1986 gehörte Herr Dr. Paetow zunächst dem u.a. für das Umweltschutzrecht und das Recht zur Regelung von Vermögensfragen zuständigen 7. Revisionssenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er im Oktober 1993 wurde. Anfang 2000 übernahm Herr Dr. Paetow den Vorsitz des u.a. für das Asyl- und Asylverfahrensrecht zuständigen 9. Revisionssenats und verblieb als Vorsitzender in dem 1. Revisionssenat, der nach Auflösung des 9. Revisionssenats dessen Zuständigkeiten übernahm und außerdem für Wirtschaftsverwaltungsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Ausländerrecht zuständig war. Am 20. September 2001 wurde Herr Dr. Paetow Vorsitzender des u.a. für das Bau- und Bodenrecht, das Recht der Raumordnung, das Fachplanungsrecht, das Straßen- und Wegerecht sowie das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen zuständigen 4. Revisionssenats.


Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung insbesondere auf den Gebieten des Bau- und Bodenrechts, des Rechts der Raumordnung, des Fachplanungsrechts sowie des Luftverkehrsrechts hat er die Rechtsprechung wesentlich geprägt und mit gestaltet. Hervorzuheben sind die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht besonders komplexen ca. 4 000 Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld, über die der 4. Revisionssenat unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Paetow entschieden hat. Einer breiten Fachöffentlichkeit ist Herr Dr. Paetow auch als Mitherausgeber und Autor eines bekannten Großkommentars zum Baugesetzbuch und eines Kommentars zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bekannt.