Pressemitteilung Nr. 6/2016 vom 03.02.2016

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2015

1. Allgemeiner Überblick


Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1 459 Verfahren anhängig gemacht worden. Das entspricht einer Zunahme von 6,3   % gegenüber dem Jahr 2014. Damit hat sich die in den vergangenen Jahren zu verzeichnende rückläufige Tendenz der Eingänge nicht fortgesetzt.


Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren ist mit 733 gegenüber 688 im Vorjahr ebenfalls leicht gestiegen.


Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:



2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren


Die Dauer der Revisionsverfahren hat insgesamt, also bezogen auf die Erledigungen durch Beschluss und durch Urteil, deutlich abgenommen; sie betrug durchschnittlich 11 Monate und 12 Tage gegenüber 1 Jahr und 19 Tagen im Jahr 2014. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren ist hingegen im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert geblieben; sie betrug im Durchschnitt 13 Monate und 23 Tage gegenüber 13 Monaten und 25 Tagen im Vorjahr.


Die durchschnittliche Gesamtdauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren betrug in den letzten fünf Jahren:



Die Dauer der Beschwerdeverfahren ist nahezu unverändert geblieben: Durchschnittlich waren sie in 4 Monaten und 13 **Tagen erledigt (gegenüber 4 Monaten und 16 Tagen im Vorjahr). Von den Beschwerdeverfahren waren 49,9 % innerhalb von 3 Monaten - gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht - und 66,7 % innerhalb von 6 Monaten beendet.


3. Erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben


In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist, sind im Jahr 2015 49 und damit mehr als doppelt so viele Klagen wie im Vorjahr (2014: 22) eingegangen. Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind zwei Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden. Das waren weniger Anträge als im Jahr 2014 (12) und in 2013 (9).


Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 31 (2014: 7), im Schienenwegerecht zehn (2014: 3), im Wasserstraßenrecht zwei (2014: 1) und im Energieleitungsausbaurecht fünf Klagen (2014: 6), im Luftverkehrsrecht ist eine Klage (2014: 1) erhoben worden.


Von den insgesamt 146 in den Fachplanungsgesetzen einzeln aufgeführten, der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts unterfallenden Infrastrukturprojekten sind 18 Projekte Gegenstand von Verwaltungsstreitverfahren geworden. Das sind deutlich mehr als in den Vorjahren (2011: 7, 2012: 12, 2013: 10, 2014: 11 Projekte). Es handelt sich um neun Fernstraßenprojekte, fünf Eisenbahnprojekte, zwei Wasserstraßenprojekte und zwei Energieleitungsprojekte.


Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:



Die Abnahme der Verfahrensdauer im Jahr 2015 ist auf eine im Vergleich zu den Vorjahren größere Zahl von unstreitigen Erledigungen und eine geringere Zahl von Erledigungen durch Urteil zurückzuführen.


4. Übersicht über die Geschäftszahlen


Im Einzelnen weist die Statistik für das Jahr 2015 im Vergleich zu den Vorjahren hinsichtlich der Eingänge, der Erledigungen und der anhängigen Verfahren folgende Geschäftszahlen aus: