Pressemitteilung Nr. 34/2018 vom 25.05.2018

ACA-Europe besorgt über die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten

ACA-Europe, die Vereinigung der Staatsräte und obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union, hat am 15. Mai 2018 eine Resolution verabschiedet, in der sich die Organisation ernsthaft besorgt über die Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten äußert. ACA-Europe sieht dort die fundamentalen rechtsstaatlichen Grundsätze – die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz – gefährdet. Sie erinnert alle Regierungen daran, dass die justizielle Zusammenarbeit und die Courtoisie zwischen Gerichten deren gegenseitiges Vertrauen hinsichtlich der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten erfordern. Der vollständige Wortlaut der Resolution sowie eine nicht-amtliche Übersetzung ins Deutsche sind dieser Pressemitteilung beigefügt.


ACA-Europe ist die europäische Vereinigung der Staatsräte und obersten Verwaltungsgerichte. Ihr gehören der Europäische Gerichtshof, die obersten Verwaltungsgerichte der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens und der Schweiz an. Montenegro, Serbien und die Türkei nehmen als Beobachter teil. Seit dem 15. Mai 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht die Präsidentschaft der Vereinigung inne.


Ziel von ACA-Europe ist es, unter den Richterinnen und Richtern der obersten Verwaltungsgerichte in ganz Europa ein besseres Verständnis des Unionsrechts sowie eine bessere Kenntnis der Arbeitsweise der anderen obersten Verwaltungsgerichte bei der Umsetzung von EU-Recht zu erreichen. Das gegenseitige Vertrauen soll gestärkt, eine wirksame und effiziente Arbeitsweise der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der EU gefördert, der Ideenaustausch zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit in den Verwaltungsjustizsystemen sichergestellt und schließlich die wechselseitige Kenntnis der jeweiligen Rechtsprechung zum Unionsrecht gewährleistet werden.


Informationen zu ACA-Europe:




Informationen zur deutschen Präsidentschaft 2018 – 2020: