Pressemitteilung Nr. 86/2018 vom 03.12.2018

Erstes Seminar im Rahmen der deutschen Präsidentschaft von ACA-Europe

Heute hat in den Räumen des Verwaltungsgerichts Köln das erste Seminar im Rahmen der deutschen Präsidentschaft von ACA-Europe begonnen.


Auf Einladung des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, haben sich hochrangige Vertreterinnen und Vertreter von 26 Mitgliedsinstitutionen aus Europa in der Domstadt eingefunden. Im Mittelpunkt der zweitägigen Veranstaltung stehen Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts in den EU-Mitgliedstaaten: Wer kann Beteiligter an einem Verwaltungsverfahren sein? Welche Rechte kommen ihm dabei zu? Wie stellen Verwaltungsbehörden den Sachverhalt in einem Verfahren fest? Welche gerichtliche Kontrolle ist möglich? Diese Fragen stellen sich in allen nationalen Rechtsordnungen; nur zum Teil gibt es europarechtliche Vorgaben, die für alle gelten. Ziel des Seminars ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede festzustellen, um voneinander zu lernen und zur Entwicklung einer europäischen Rechtsgemeinschaft beizutragen.


Die Veranstaltung ist Teil eines Doppelseminars, das seine Fortsetzung im Mai 2020 mit einem Kolloquium in Leipzig findet. Zuvor widmen sich 2019 zwei Seminare in Dublin und in Berlin thematisch der Arbeitsweise und dem Zugang zu den obersten Verwaltungsgerichten. Weitere Seminare während der deutschen Präsidentschaft finden in Brünn und Leipzig zu Fragen der Justizgewährleistung und der Rechtsdokumentation statt.


ACA-Europe ist die Vereinigung der Staatsräte und obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union. Ziel der ACA-Europe ist es, den Austausch der Mitgliedsinstitutionen über Fragen ihrer Rechtsprechung, insbesondere mit Bezug zum Europarecht zu fördern. Für Deutschland ist das Bundesverwaltungsgericht Mitglied der Vereinigung. Es hat seit Mai 2018 für insgesamt zwei Jahre die Präsidentschaft inne.


Weitere Informationen zur deutschen Präsidentschaft der ACA-Europe 2018 - 2020:



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