Pressemitteilung Nr. 30/2019 vom 12.04.2019

Deutsch-französisches Arbeitstreffen des Conseil d'État mit dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Der seit 2018 amtierende Vizepräsident des Conseil d'État, Bruno Lasserre, und sechs weitere Mitglieder des französischen Staatsrates haben vom 10. bis 12. April 2019 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu einem gemeinsamen Arbeitstreffen besucht. Es war das sechste Treffen dieser Art, die alle zwei Jahre im Wechsel zwischen Paris und Leipzig durchgeführt werden. Sie sind Bestandteil einer freundschaftlichen Kooperation, in deren Rahmen außerdem regelmäßige gegenseitige Hospitationen von Richterinnen und Richtern sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stattfinden und Rechtsprechungsüberblicke des jeweiligen Partnergerichts zu ausgewählten Themen in Fachzeitschriften (sog. Publications Croisées) veröffentlicht werden.


Die Teilnehmer des Arbeitstreffens haben sich über die Pflicht des Verwaltungsrichters zur Berücksichtigung des im Rechtsstreit einschlägigen Rechts auch ohne Vortrag der Prozessparteien, über die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Maßnahmen gegen sogenannte Gefährder sowie über Fragen der Grundrechtsbindung von Privaten bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder bei Beherrschung von Räumen der öffentlichen Kommunikation ausgetauscht. Die Vorträge zu diesen Themen sollen im Rahmen der erwähnten Publications Croisées veröffentlicht werden.


Das Rahmenprogramm gab erneut Gelegenheit zu einem Zusammentreffen der französischen Gäste und ihrer deutschen Kollegen mit dem französischen Honorarkonsul, Dr. Harald Langenfeld.  Am Rande des Arbeitstreffens besichtigten die Teilnehmer das Stasi-Unterlagen-Archiv in Leipzig und die Kulturreichtümer Naumburgs.


Der Vizepräsident des Conseil d'État, Bruno Lasserre, und der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, bekräftigten anlässlich des Zusammentreffens ihren Willen, den ertragreichen gegenseitigen Austausch der beiden Gerichte fortzusetzen. Wie Präsident Rennert hervorhob, dient dieser Austausch nicht nur der immer engeren Kooperation und dem wechselseitigen Verständnis der Gerichtsbarkeiten in den beiden Ländern, sondern auch der Vertiefung der europäischen Integration. Gerade in einer Zeit, in der die europäische Idee von unterschiedlicher Seite in Zweifel gezogen werde, komme der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf möglichst vielen Ebenen besondere Bedeutung zu.