Pressemitteilung Nr. 41/2019 vom 22.05.2019

Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Andreas Korbmacher neuer Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts

Heute wurde der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Andreas Korbmacher zum Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt.


Herr Prof. Dr. Korbmacher wurde 1960 in Freiburg im Breisgau geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann er 1988 seine richterliche Laufbahn am Landgericht Berlin. Im Januar 1990 wechselte Herr Prof. Dr. Korbmacher an das Verwaltungsgericht Berlin. Im selben Jahr promovierte ihn die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Es folgten Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sowie an die Senatsverwaltung für Justiz. Ab Januar 2003 war Herr Prof. Dr. Korbmacher als Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin (später Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) tätig; im Mai 2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt.


Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im November 2008 gehörte Herr Prof. Dr. Korbmacher dem 9. Revisionssenat an, der u.a. für das Straßen- und Wegerecht, planungsrechtliche Verfahren betreffend den Bau von Bundesfernstraßen, das Kommunalabgabenrecht und das Flurbereinigungsrecht zuständig ist. Im Mai 2017 übernahm er den Vorsitz des 7. Revisionssenats. Dieser ist insbesondere für das Umweltschutzrecht einschließlich des Immissionsschutzrechts, das Abfallrecht, das Atomrecht, das Bergrecht, das Recht des Baus von Wasserstraßen und das Informationsfreiheitsrecht zuständig. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Prof. Dr. Korbmacher seit 2007 Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin sowie seit 2016 einer der beiden Pressesprecher des Bundesverwaltungsgerichts.


Herr Prof. Dr. Korbmacher tritt die Nachfolge des Anfang Dezember 2017 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannten früheren Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Dr. Josef Christ an.