Pressemitteilung Nr. 85/2019 vom 13.11.2019

Dr. Rainer Störmer neuer Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mit Wirkung vom heutigen Tag wurde der Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Rainer Störmer zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt.


Herr Dr. Störmer wurde 1961 in Homberg/Efze geboren. Nach Abschluss des Studiums und dreijähriger Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter promovierte ihn die Philipps-Universität Marburg im Juli 1992 zum Doktor der Rechte. Nachdem er die zweite juristische Staatsprüfung abgelegt hatte, arbeitete Herr Dr. Störmer mehrere Jahre als wissenschaftlicher Assistent an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seine richterliche Laufbahn begann er im Dezember 1998 am Verwaltungsgericht Dessau. Von 2001 bis 2005 war er daneben als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt und im Jahr 2004 im Wege der Abordnung am Oberverwaltungsgericht in Magdeburg tätig. Im Januar 2005 wurde Herr Dr. Störmer zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Ab Juni 2005 war er für drei Jahre an die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt abgeordnet und dort als Referatsleiter eingesetzt.


Im Juli 2008 wurde Herr Dr. Störmer zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt und dem 5. Revisionssenat zugewiesen, der zu diesem Zeitpunkt u.a. für das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrecht sowie das Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenrecht zuständig war.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Herrn Dr. Störmer den Vorsitz des 5. Revisionssenats übertragen. Dieser ist derzeit insbesondere für das Fürsorgerecht, das Schwerbehinderten-, Wohngeld-, Ausbildungsförderungs- und Jugendhilferecht sowie für die Entschädigung wegen überlanger Gerichtsverfahren, Teile des öffentlichen Dienstrechts und das Personalvertretungsrecht zuständig.