Pressemitteilung Nr. 77/2020 vom 17.12.2020

Prof. Dr. Ulrike Bick neue Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Mit Wirkung vom heutigen Tag wurde die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Ulrike Bick zur Vorsitzenden Richterin am Bundesverwaltungsgericht ernannt.


Frau Prof. Dr. Bick wurde 1959 in Herne geboren und studierte Rechtswissenschaften in Bochum, Genf und Paris. Im Juni 1988 promovierte die Ruhr-Universität Bochum sie zum Doktor der Rechte. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen wissenschaftlichen Tätigkeit an der Ruhr-Universität Bochum begann Frau Prof. Dr. Bick im November 1992 ihre richterliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Ab Januar 2000 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet und wurde während dieser Zeit zur Richterin am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ernannt. Daran anschließend war Frau Prof. Dr. Bick ab Mitte Juli 2002 bis Ende Juli 2012 am Oberverwaltungsgericht Münster tätig, unterbrochen durch eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht von Oktober 2006 bis Ende Juli 2009. Ihre Beförderung zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht erfolgte im Oktober 2011.


Im August 2012 wurde Frau Prof. Dr. Bick zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht ernannt und dem 9. Revisionssenat zugewiesen. Dieser ist u.a. für das Straßen- und Wegerecht, insbesondere die dem Bundesverwaltungsgericht zugewiesenen erstinstanzlichen Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau von Bundesfernstraßen, für das Kommunalabgabenrecht und das Flurbereinigungsrecht sowie für Streitigkeiten, welche die Fehmarnbeltquerung zwischen Puttgarden und der deutsch-dänischen Grenze betreffen, zuständig. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist sie als Honorarprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster tätig.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Frau Prof. Dr. Bick den Vorsitz des 9. Revisionssenats übertragen.