Pressemitteilung Nr. 16/2021 vom 03.03.2021

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2020

1. Allgemeiner Überblick


Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1160 Verfahren anhängig gemacht worden. Das bedeutet eine Abnahme von 7,3 % gegenüber dem Jahr 2019. Die Zahl der Erledigungen sank um 4,8 % auf 1237 (Vorjahr: 1300). Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienstverfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe. 


Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren konnte gesenkt werden (559 gegenüber 636 im Vorjahr).


Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten vier Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:


JahrEingängeErledigungenAnhängig am Jahresende
201714591407782
201813441441685
201912511300636
202011601237559


2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren


Die Dauer der Revisionsverfahren ist insgesamt, also unter Einschluss von unstreitigen Erledigungen, leicht gesunken: sie betrug durchschnittlich 12 Monate und 19 Tage gegenüber 14 Monaten und 15 Tagen im Jahr 2019. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr mit 15 Monaten und 3 Tagen in etwa gleich geblieben.


Die Entwicklung der durchschnittlichen Gesamtdauer dieser Verfahren in den letzten vier Jahren zeigt die nachfolgende Übersicht:


JahrVerfahrensdauern (Revisionsverfahren durch Urteil erledigt)
201712 Monate 9 Tage
201814 Monate 16 Tage
201915 Monate 13 Tage
202015 Monate 3 Tage

Die Dauer der Beschwerdeverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert: Durchschnittlich waren sie in 4 Monaten und 26 Tagen (2019: 4 Monate und 23 Tage) erledigt. Von den Beschwerdeverfahren konnten 46,23 % innerhalb von 3 Monaten - gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht - und 70,92 % innerhalb von 6 Monaten beendet werden.


3. Erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben


In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern, sind im Jahr 2020 47 und damit etwas weniger Klagen als im Vorjahr (2019: 52) eingegangen. Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind 18 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden. Das war ein Antrag weniger als im Jahr 2019 (19).


Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 11, im Schienenwegerecht 14, im Energieleitungsausbaurecht 14 Klagen und im Wasserstraßenrecht 5 Klagen eingegangen. Im Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen sind 3 Klagen anhängig geworden.


Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte konnte mit 9 Monaten und 16 Tagen deutlich verkürzt werden.






Die Entwicklung der durchschnittlichen Dauer dieser Verfahren in den letzten vier Jahren ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:


JahrVerfahrensdauern (Klageverfahren über Infrastrukturvorhaben, die dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesen sind)
201711 Monate 10 Tage
201812 Monate 23 Tage
201910 Monate 23 Tage
20209 Monate 16 Tage