Pressemitteilung Nr. 45/2021 vom 01.07.2021

Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert im Ruhestand

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert ist mit Ablauf des Monats Juni 2021 nach fast 18-jähriger Tätigkeit als Richter am Bundesverwaltungsgericht und nach siebenjähriger Ausübung des Präsidentenamtes in den Ruhestand getreten.


Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert, geboren 1955 in Berlin, begann seine richterliche Laufbahn 1984 am Landgericht Offenburg. 1986 wechselte er in die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wo er - unterbrochen durch Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht sowie als Referent an das Staatsministerium Baden-Württemberg - am Verwaltungsgericht Karlsruhe tätig war. Im August 1994 wurde Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt. An der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, die ihn bereits 1987 zum Doktor der Rechte promoviert hatte, nahm er von Oktober 1996 bis September 1997 die Vertretung des Lehrstuhls für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften wahr. Im März 2000 bestellte ihn die Universität Freiburg zum Honorarprofessor.  


Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im September 2003 gehörte Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert dem u.a. für das Gesundheitsverwaltungsrecht, das Landwirtschaftsrecht, das Lebensmittelrecht, das Recht zur Bereinigung von SED-Unrecht, das Verkehrsrecht und das Recht der Wirtschaftsförderung zuständigen 3. Revisionssenat an. Im Jahre 2009 wurde ihm von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die Ehrendoktorwürde verliehen. Im Mai 2011 übernahm Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert den Vorsitz des u.a. für das Kommunalrecht, das Recht zur Regelung von Vermögensfragen, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht der freien Berufe zuständigen 8. Revisionssenats. Von November 2012 bis Juni 2014 war er Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts . Am 1. Juli 2014 wurde er zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. Als Präsident war er Vorsitzender des 10. Senats, der u.a. für das Kommunalrecht, das Recht der freien Berufe, das Kammerrecht, das Subventionsrecht sowie das Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig war und seit 2019 für das Informationsfreiheitsrecht zuständig ist.


Sein Engagement für den europäischen wie internationalen Dialog mit den obersten Verwaltungsgerichten anderer Länder ist besonders hervorzuheben. Von Mai 2018 bis Juni 2021 hatte Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert das Amt des Präsidenten der ACA-Europe, der Vereinigung der Staatsräte und obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union, inne. Ziel der Vereinigung ist es, den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den obersten Verwaltungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof zu fördern. Darüber hinaus war ihm der regelmäßige Austausch mit dem französischen Staatsrat, dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof, dem Schweizer Bundesgericht, dem Verwaltungsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein, dem Hauptverwaltungsgericht Polens sowie der Kurie von Ungarn ein besonderes Anliegen. Am 2. Dezember 2020 wurde Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert als erster deutscher Richter wegen besonderer Verdienste um die deutsch-ungarische justizielle Zusammenarbeit und um die Ausgestaltung der ungarischen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit dem Verdienstorden der Republik Ungarn ausgezeichnet.


Über die Nachfolge ist noch nicht entschieden. Die Amtsgeschäfte übernimmt bis auf Weiteres der amtierende Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, Herr Prof. Dr. Andreas Korbmacher.


Zu dieser Pressemitteilung gibt es ergänzendes Material.