Pressemitteilung Nr. 12/2004 vom 01.03.2004

Vorsitzender Richter Dr. Peter Silberkuhl im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Februar ist Herr Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht


Dr. Peter S i l b e r k u h l


nach fast 40-jähriger Dienstzeit im öffentlichen Dienst und nach 22-jähriger Zugehörigkeit zum Bundesverwaltungsgericht wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Herr Dr. Silberkuhl wurde in Gelsenkirchen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Bonn wurde er 1967 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Probe zum Gerichtsassessor ernannt und unter Zuweisung zum Landgericht Essen in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt. Nach dem Wechsel in die Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde er 1970 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Verwaltungsgerichtsrat ernannt. Einer insgesamt 5 ½-jährigen Tätigkeit am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - mit zwischengeschalteter einjähriger Abordnung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht - folgte sodann 1974 die Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster. 1981 wurde Herr Dr. Silberkuhl zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt, wo er zunächst dem u.a. für das Kommunalrecht, das Abgabenrecht, das Wohnungsrecht und das Wehrpflichtrecht zuständigen 8. Revisionssenat angehörte. Anfang 1998 wurde er dem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat zugewiesen, dessen Vorsitz er nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht im Juni 2000 übernahm. Seit dem 1. Januar 2002 war Herr Dr. Silberkuhl außerdem Vorsitzender des Fachsenats nach § 189 VwGO und nichtständiger Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes. Von 1996 bis Ende 2003 war er Mitglied des Präsidialrats des Gerichts. Neben seinem Richteramt war Herr Dr. Silberkuhl als Mitautor eines Kommentars zum Grundgesetz tätig.