Pressemitteilung Nr. 35/2004 vom 21.06.2004

Vorsitzender Richter Alfred Fischer verstorben

Am 17. Juni 2004 verstarb im Alter von 84 Jahren der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D.


                                       Alfred   F i s c h e r.


Herr Fischer wurde unmittelbar nach dem Abitur im Jahre 1938 zunächst zum Arbeits- und anschließend zum Wehrdienst einberufen und musste so vom ersten bis zum letzten Tag am Krieg teilnehmen. Er wurde mehrfach verwundet und im August 1945 aus britischer Kriegsgefangenschaft entlassen.


Nach dem Assessorexamen im Jahre 1951 und einer vorübergehenden Tätigkeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit trat Herr Fischer 1952 in die rheinland-pfälzische Verwaltungsgerichtsbarkeit ein. 1954 wurde er zum Verwaltungsgerichtsrat und 1957 zum Oberverwaltungsgerichtsrat ernannt. Seit Oktober 1966 gehörte er dem Bundesverwaltungsgericht an, und zwar zunächst dem 7., später dem u.a. für das Personalvertretungsrecht zuständigen 6. Revisionssenat. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1983 bis zu seinem Ausscheiden im Jahre 1987 leitete er den 2. Revisionssenat, der sich insbesondere mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befasst.


In besonderem Maße hat sich Herr Fischer viele Jahre um die Festigung der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des Verwaltungs- und des Verwaltungsprozessrechts, um das Ansehen der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie um die Begründung freundschaftlicher Beziehungen zwischen der deutschen und der französischen und belgischen Verwaltungsgerichtsbarkeit verdient gemacht. Auf zahlreichen internationalen Konferenzen und Kolloquien der Staatsräte und obersten Verwaltungsgerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften hat er die deutschen Belange kompetent und erfolgreich vertreten.


Ferner hat er aktiv im Internationalen Institut für Rechts- und Verwaltungssprache mitgearbeitet, insbesondere an deutsch-französischen Handwörterbüchern der Rechts- und Verwaltungssprache auf verschiedenen Rechtsgebieten.