Pressemitteilung Nr. 59/2004 vom 13.10.2004

Dr. Ulrich Storost neuer Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht

Der Richter am Bundesverwaltungsgericht


                                             Dr. UIrich   S t o r o s t


ist zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt worden.


Herr Dr. Storost wurde 1946 in Gelsenkirchen geboren. Nach Beendigung seiner Ausbildung war er seit 1977 zunächst Richter beim Verwaltungsgericht Berlin.


Von 1979 bis 1982 war Herr Dr. Storost an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet. Mit Wirkung vom Oktober 1982 wurde er in den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz versetzt und dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zugewiesen. 1983 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht in Koblenz.


1991 wurde Herr Dr. Storost zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Er gehörte zunächst dem für das Fürsorgerecht einschließlich des Asylbewerberleistungsrechts zuständigen 5. Revisionssenat an; ab 1993 wurde er dem für das Flurbereinigungsrecht, für Teile des Fachplanungsrechts und später auch für das Abgabenrecht zuständigen 11. Revisionssenat zugewiesen, der seit dem 1. Januar 2001 die Bezeichnung 9. Revisionssenat führt.


Neben seinem Hauptamt war Herr Dr. Storost in der Zeit vom Mai 1997 bis Mai 2004 Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin.


Mit seiner Ernennung hat Herr Dr. Storost den Vorsitz im 9. Revisionssenat übernommen.