Pressemitteilung Nr. 54/2005 vom 26.10.2005
Klagen gegen Teilstück der B 178 n abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute mehrere Klagen landwirtschaftlicher Betriebe gegen ein nördlich von Löbau gelegenes Teilstück der B 178 n abgewiesen. Mit dem Neubau der B 178 n soll eine leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung zwischen dem Dreiländereck bei Zittau und der Bundesautobahn A 4 geschaffen werden.
Die Einwände der Kläger gegen die Rechtmäßigkeit des Vorhabens, für das Teile ihrer landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden sollen, hat der 9. Senat zurückgewiesen. Der von den Klägern bezweifelte Bedarf für den Neubau liege aufgrund der nicht zu beanstandenden Aufnahme des Vorhabens in den vom Gesetzgeber aufgestellten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen fest. Ein Ausbau vorhandener Straßen, insbesondere der B 6, anstelle eines Neubaus habe sich angesichts der dabei auftretenden Planungsnachteile jedenfalls nicht aufgedrängt. Auch das abschnittsweise Vorgehen der Vorhabenrealisierung sei nicht zu beanstanden, weil der jetzt planfestgestellten Teilstrecke eine selbständige Verkehrsfunktion zukomme und dem Weiterbau unüberwindliche Hindernisse nicht entgegenstünden. Schließlich sei auch den privaten Belangen der Kläger hinreichend Rechnung getragen worden. Dabei seien mögliche weitere Flächeninanspruchnahmen der Kläger im Folgeabschnitt, der sich noch in der Vorplanung befindet, noch nicht zu berücksichtigen.
BVerwG 9 A 33.04 - Urteil vom 26.10.2005
BVerwG 9 A 34.04 - Urteil vom 26.10.2005
BVerwG 9 A 49.04 - Urteil vom 26.10.2005