Pressemitteilung Nr. 67/2005 vom 21.12.2005

Mündliche Verhandlung über den Flughafen Berlin-Schönefeld

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird ab Dienstag, dem 7. Februar 2006, an zunächst zwei mal drei Verhandlungstagen - jeweils Dienstag, Mittwoch und Donnerstag -, am 7. Februar 2006 ab 10.00 Uhr, an den folgenden Verhandlungstagen (8., 9., 14. - 16. Februar 2006) ab 9.30 Uhr über ausgewählte Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburg vom 13. August 2004 zum Flughafen Berlin-Schönefeld mündlich verhandeln. In einem vorangegangenen Eilverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 14. April 2005 die Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses bis zu der - nunmehr bevorstehenden - Entscheidung über die Hauptsache weitgehend ausgesetzt. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Hauptsacheverhandlung nicht um eine allgemeine Anhörung der Öffentlichkeit bzw. der Flughafenanwohner wie im vorangegangenen behördlichen Verfahren handelt. Verhandlungsgegenstand ist vielmehr die Frage, ob die Musterkläger durch den Planfeststellungsbeschluss in ihren Rechten verletzt werden.


Schwerpunkte der Erörterungen in der mündlichen Verhandlung werden - in der ersten Woche und erforderlichenfalls zu Beginn der zweiten Woche - in der angegebenen Reihenfolge folgende Themenkomplexe sein: • Planrechtfertigung (Bedarf, Kapazität, Dimensionierung), • Standortwahl (Landesplanung, Alternativenprüfung), • Flugsicherheit und Fluglärm einschließlich Nachtflugbetrieb. Anschließend geht es u.a. um Fragen der wasserrechtlichen Auswirkungen, der Altlasten und des Naturschutzes.


Eine abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Musterklagen wird nicht bereits am Ende der mündlichen Verhandlung, sondern in einem späteren, am letzten Verhandlungstag bekannt zu gebenden gesonderten Verkündungstermin ergehen.


Allgemeine Hinweise


Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze für nicht am Verfahren beteiligte Zuhörer ist begrenzt. Es werden deshalb für jeden Verhandlungstag gesonderte Besucherkarten ausgegeben, die am jeweiligen Sitzungstag nach der Reihenfolge des Eintreffens im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes ausgegeben werden.


Einlass in den Sitzungssaal wird ab eine Stunde vor Beginn der Verhandlung gewährt.


Parkmöglichkeiten in der Umgebung des Bundesverwaltungsgerichts stehen nur ausnahmsweise zur Verfügung. Es wird daher empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.


Mobiltelefone sind im Verhandlungssaal auszuschalten. Auch Laptops sind zur Vermeidung von akustischen Störungen nicht zulässig. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind untersagt.


Organisatorische Hinweise für Medienvertreter


1. Akkreditierungen


Für Vertreter der Medien stehen an jedem Verhandlungstag auf der Empore des großen Sitzungssaales 25 Sitzplätze zur Verfügung.


Alle Medienvertreter werden gebeten, sich bis Donnerstag, den 2. Februar 2006, 12.00 Uhr, schriftlich bei der Pressestelle zu akkreditieren (Postanschrift: Postfach 10 08 54, 04008 Leipzig, Fax-Nr.: 0341-2007 1662, E-Mail: pressestelle@bverwg.bund.de ). Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Verspätet eingehende Akkreditierungswünsche können nicht mehr berücksichtigt werden. Für jede Anstalt, Agentur etc. ist nur eine Akkreditierung pro Verhandlungstag möglich.


2. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen


a) Entsprechend der Regelung des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 169) sind Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal nur bis zum Beginn der Verhandlung zulässig.


Für diese Aufnahmen gilt eine "Pool-Regelung": es werden zwei Fernsehteams (je ein öffentlich-rechtlicher und ein privater Sender) mit jeweils zwei Kameras sowie sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen. Die Bestimmung des Pools bleibt den Rundfunk- und Fernsehanstalten und den Agenturen überlassen.


Die "Pool-Mitglieder" verpflichten sich, die Aufnahmen den anderen Sendern unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Pool-Mitglied werden.


Die Pool-Mitglieder sind der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts bis Donnerstag, den 2. Februar 2006 schriftlich mitzuteilen.


b) Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten sind nur außerhalb des Sitzungssaales gestattet.