Pressemitteilung Nr. 23/2006 vom 04.05.2006

Ehemaliger Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Fritz Werner wäre 100 Jahre alt geworden

Am 4. Mai 2006 wäre der frühere Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Fritz Werner 100 Jahre alt geworden.


Er war seit 1958 Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, das im Jahr 1953 mit Sitz in Berlin gegründet worden war. Er saß dem 1. Revisionssenat vor, der schwerpunktmäßig mit dem Ausländerrecht, dem Polizei- und Ordnungsrecht, dem Staatsangehörigkeitsrecht sowie dem Vereins- und Versammlungsrecht befasst war.


Bereits seit 1956 war Fritz Werner zudem Honorarprofessor an der Universität Göttingen. Diese Lehrtätigkeit setzte er ab 1959 an der Freien Universität Berlin fort, die ihn 1964 zum ordentlichen Professor für Staats- und Verwaltungsrecht berief. Die richterliche und die lehrende Tätigkeit übte er bis zu seinem plötzlichen Tod an Weihnachten 1969 nebeneinander aus.


Fritz Werner war nach seinen jeweils nur kurz amtierenden Vorgängern im Amt derjenige Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, der das höchste deutsche Verwaltungsgericht mit am stärksten geprägt hat. Er nahm aufgrund seiner überragenden Persönlichkeit maßgebenden Einfluss auf die sich entwickelnde Verwaltungsgerichtsbarkeit und setzte sich immer wieder und mit Nachdruck für die äußere und innere Unabhängigkeit der Verwaltungsrichter ein. Er war eine im In- und Ausland hochgeachtete Richterpersönlichkeit und zugleich ein geschätzter Hochschullehrer, an dessen Gerechtigkeitssinn und menschliche Wärme viele eine bleibende Erinnerung bewahren. Sein wissenschaftliches Vermächtnis, insbesondere sein Verständnis vom Beruf des Richters und den Bedingungen und Gefährdungen des freiheitlichen und sozialen Rechtsstaats, hat Fritz Werner in einer Vielzahl von Abhandlungen und Vorträgen hinterlassen.