Pressemitteilung Nr. 45/2006 vom 01.08.2006

Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rainer Pietzner im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Juli 2006 ist der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht


                                                Prof. Dr. Rainer P i e t z n e r


auf eigenen Antrag vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden.


Herr Prof. Dr. Pietzner wurde 1943 in Berlin geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und legte dort 1966 die erste juristische Staatsprüfung ab. Im Oktober 1969 nahm er eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staatslehre und Politik des späteren Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer auf, die er nach dem Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung im Herbst 1971 im Beamtenverhältnis fortführte.


Nach seiner Promotion an der Universität Hamburg im November 1973 mit einer Arbeit zum Parlamentsrecht und der Ernennung zum Assistenzprofessor für öffentliches Recht im März 1974 war er in dieser Funktion weiterhin an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer tätig. 1978 wurde er an das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei dieser Hochschule versetzt und zum Oberregierungsrat ernannt.


In den richterlichen Dienst wechselte er im Juni 1980 mit der Ernennung zum Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht München unter gleichzeitiger Abordnung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Im März 1982 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof ernannt.


Dem Bundesverwaltungsgericht gehörte Herr Prof. Dr. Pietzner seit Februar 1988 an. Er war zunächst Mitglied des unter anderem für das Sozialhilfe- und Ausbildungsförderungsrecht, das Schwerbehindertenrecht, das Mutter- und Jugendschutzrecht sowie das Wohnungsrecht zuständigen 5. Revisionssenats. Mit der Ernennung zum Vorsitzenden Richter im August 2002 übernahm er den Vorsitz der für die Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung und der Wehrdisziplinarordnung zuständigen Wehrdienstsenate.


Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin bestellte ihn im März 2000 zum Honorarprofessor.


Fachwissenschaftlich ist Herr Prof. Dr. Pietzner insbesondere als Mitherausgeber eines Kommentars zur Verwaltungsgerichtsordnung und durch sein in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch verfasstes Lehrbuch "Das Assessorexamen im öffentlichen Recht" bekannt geworden, das sich inzwischen über den ursprünglichen Nutzerkreis hinaus zu einem auch von Praktikern gern genutzten Nachschlagewerk entwickelt hat.