Pressemitteilung Nr. 40/2009 vom 01.07.2009

Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Dieter Kugele im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Juni 2009 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Dieter Kugele nach über 39-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und fast 17-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Herr Prof. Dr. Kugele wurde 1944 in Seekirchen geboren und studierte Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und politische Wissenschaften in München. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung 1974 begann er seine berufliche Tätigkeit als Regierungsrat zur Anstellung bei der Regierung von Schwaben. 1975 wurde er an die Landesanwaltschaft München und Ende desselben Jahres an die Landesanwaltschaft Bayern abgeordnet. Im darauffolgenden Jahr promovierte ihn die Ludwig-Maximilians-Universität München mit einer Arbeit zum Thema "Der politische Beamte" zum Doktor der Staatswissenschaften.


1979 wurde Herr Prof. Dr. Kugele zum Landesanwalt ernannt und kurz darauf, unter gleichzeitiger Übertragung des Amts eines Oberregierungsrates, an das Landratsamt Starnberg versetzt. Ab 1981 war er beim Bayerischen Landtag - Landtagsamt tätig und wurde dort 1983 zum Regierungsdirektor ernannt. Im April 1984 kam Herr Prof. Dr. Kugele erneut zur Landesanwaltschaft Bayern, ab August 1984 als Oberlandesanwalt. 1989 wurde er unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ernannt.


Herr Prof. Dr. Kugele wurde 1992 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht gewählt und gehörte ab 3. August 1992 zunächst dem u.a. für das Verkehrsrecht, das Flurbereinigungsrecht sowie die Ausbildungs-, Graduierten- und Berufsbildungsförderung zuständigen 11. Revisionssenat an. Nach fast 6-jähriger Tätigkeit in diesem Senat wurde er dem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit 2007 war. Zusätzlich gehörte er - seit 2007 als stellvertretender Vorsitzender - dem Fachsenat nach § 189 VwGO an.


Seit dem 1. Februar 2004 ist er als nichtständiges ordentliches Mitglied des Bundespersonalausschusses in der Zusammensetzung für Angelegenheiten der Richter im Bundesdienst bestellt.


Der Rektor der Universität Leipzig hat Herrn Prof. Dr. Kugele mit Wirkung vom 1. Oktober 2007 zum Honorarprofessor für Verwaltungswissenschaft bestellt.


Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung insbesondere auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts hat Herr Prof. Dr. Kugele die Rechtsprechung entscheidend mit geprägt. Er ist Mitherausgeber eines Fachkommentars für Verwaltungsrecht in Bayern und Herausgeber und Autor von online-Kommentaren zur Verwaltungsgerichtsordnung, zum Verwaltungsverfahrensgesetz, zum Verwaltungszustellungsgesetz und zum Bundesgleichstellungsgesetz.