Pressemitteilung Nr. 9/2010 vom 17.02.2010

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2009

I. Allgemeiner Überblick


Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr weitgehend konstant geblieben. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1 698 Verfahren anhängig gemacht worden. Das entspricht zwar einem Rückgang von 3% gegenüber dem Jahr 2008. Die absolute Zahl von 54 Verfahren liegt aber bei zehn Revisions- und zwei Wehrdienstsenaten im Bereich einer normalen Schwankungsbreite. Der markante Rückgang der Eingänge im Jahr 2008 (- 16,6%) hat sich damit nicht fortgesetzt.


Auch die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren ist um 1,4 % leicht gesunken (Jahr 2009: 762; Jahr 2008: 773).


Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:


JahrEingängeErledigungenAnhängig amJahresende20051.8991.94474620062.1472.03086420072.1022.09787020081.7521.84877320091.6981.709762II. Verfahrensdauer1. Revisionsverfahren


Die Dauer der Revisionsverfahren ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen: Die durch Urteil entschiedenen Verfahren waren im Durchschnitt 12 Monate und 26 Tage anhängig (Jahr 2008: 10 Monate und 10 Tage). Die Verfahrensdauer der Revisionen insgesamt betrug durchschnittlich 12 Monate 3 Tage (Jahr 2008: 9 Monate und 25 Tage).


Die durchschnittliche Gesamtdauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren betrug in den letzten fünf Jahren:


JahrVerfahrensdauer(Revisionsverfahren durch Urteil erledigt)200511 Monate16 Tage200610 Monate24 Tage200710 Monate27 Tage200810 Monate10 Tage200912 Monate 26 Tage 2. Beschwerdeverfahren


Die Dauer der Beschwerdeverfahren hat sich im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr verkürzt: Durchschnittlich waren sie in 3 Monaten und 21 Tagen erledigt (Jahr 2008: 4 Monate). Rund die Hälfte (49,4%; Jahr 2008: 47,3%) der Beschwerdeverfahren war - gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht - innerhalb von 3 Monaten und 76,8% (Jahr 2008: 75%) waren innerhalb von 6 Monaten beendet.


III. Planungsverfahren


Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Planungsverfahren richtet sich sowohl nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) als auch nach dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (IPBeschlG). Letzteres hat das VerkPBG zwar abgelöst; wegen der Übergangsregelung, die vorsieht, dass bereits eingeleitete Verfahren nach dem alten Recht fortgeführt werden, werden uns aber auch in Zukunft noch Verfahren nach dem VerkPBG erreichen.


Das neue Recht macht sich insoweit in unseren Eingängen bemerkbar, als die Zahl der Verfahren nach dem VerkPBG mit 24 gegenüber 36 im Jahr 2008 deutlich gesunken, die Zahl der Verfahren nach dem IPBeschlG mit 16 gegenüber 15 im Jahr 2008 aber konstant bzw. leicht steigend ist.


Die Zahl der Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist gesunken (Jahr 2009: 10; Jahr 2008: 18).


1. Verfahren nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz


Von den aufgrund des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes in die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts fallenden Streitsachen sind im Jahr 2009 insgesamt 45 Verfahren erledigt worden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 10 Monate und 17 Tage und ist damit gegenüber dem Jahr 2008 (10 Monate und 19 Tage) konstant.


Die durchschnittliche Dauer der durch Beschluss und Urteil entschiedenen Verfahren (mit Ausnahme der Eilverfahren) ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:


JahrVerfahrensdauer(Verfahren nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz durch Beschluss/Urteil erledigt)20057 Monate5 Tage20065 Monate6 Tage20076 Monate22 Tage200810 Monate19 Tage200910 Monate17 Tage2. Verfahren nach dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben


Von den insgesamt 86 Projekten, für die das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts vorsieht, sind - nachdem im Jahr 2007 bereits sieben Straßenbauvorhaben und zwei Schienenausbaustrecken und im Jahr 2008 ein Wasserstraßenprojekt, zwei Schienenwegeprojekte und sechs Bundesfernstraßenprojekte angegriffen worden waren - im Jahr 2009 weitere neun Projekte beklagt worden: zwei aus dem Bereich der Wasserstraßen, zwei aus dem Bereich der Schienenwege und fünf Bundesfernstraßenprojekte. Insgesamt sind damit 27 der 86 Projekte beim Bundesverwaltungsgericht zur Überprüfung gestellt.


Die durchschnittliche Dauer der durch Beschluss oder Urteil erledigten Verfahren nach dem IPBeschlG betrug 2009 15 Monate und 11 Tage.


JahrVerfahrensdauer(Verfahren nach dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben durch Beschluss / Urteil erledigt)20072 Monate6 Tage20087 Monate27 Tage200915 Monate11 TageIV. Übersicht über die Geschäftszahlen


Im Einzelnen weist die Statistik für das Jahr 2009 im Vergleich zu den Vorjahren folgende Geschäftszahlen aus:


200920082007200620052004RevisionssenateAnhängige Sachen zu Jahresbeginn710810789671738760Eingänge15481.6122.0092.0141.7692.070Erledigungen15771.7121.9871.8971.8372.080Anhängige Sachen am Jahresende681710811788670732DisziplinarsenateAnhängige Sachen zu Jahresbeginn2510212121Eingänge246182924Erledigungen4711292231Anhängige Sachen am Jahresende025102114WehrdienstsenateAnhängige Sachen zu Jahresbeginn615466553939Eingänge14813687115101118Erledigungen1281299910485118Anhängige Sachen am Jahresende816154665539