Pressemitteilung Nr. 91/2011 vom 01.11.2011

Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts Michael Hund im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Oktober 2011 ist der Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts Michael Hund nach fast 41-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und 18-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Herr Hund wurde 1946 in Karlsruhe geboren und studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Dezember 1973 war er zunächst an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg wissenschaftlich tätig. Im Mai 1977 wurde er an der Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zum Regierungsassessor und im Jahr darauf zum Landesanwalt ernannt. Seine richterliche Laufbahn begann Herr Hund 1978 am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Nach Abordnungen an das Bundesverfassungsgericht sowie an den Verwaltungsgerichtshof Mannheim folgte 1989 die Beförderung zum Richter am Verwaltungsgerichtshof. Im Juli 1992 wurde Herr Hund zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht ernannt.


Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Oktober 1993 war Herr Hund zunächst in dem u.a. für das Asylrecht, das Recht der Vertriebenen sowie für das Heimkehrer- und Kriegsgefangenenentschädigungsrecht zuständigen 9. Revisionssenat tätig, dessen stellvertretender Vorsitzender er später wurde. Seit 2000 gehörte er dem für das Asyl- und Ausländerrecht sowie das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 1. Revisionssenat an. Im Januar 2007 übernahm er den Vorsitz des u.a. für das Fürsorgerecht einschließlich des Asylbewerberleistungsrechts, das Vertriebenen-, das Schwerbehinderten-, Mutterschutz-, Jugendhilfe-, Jugendschutz- und Ausbildungsförderungsrecht sowie das Ausgleichsleistungs- und Entschädigungsrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 5. Revisionssenats. Zum Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts wurde Herr Hund im Juni 2007 ernannt. Als solcher war er für den nicht-richterlichen Dienst des Bundesverwaltungsgerichts zuständig und hat über sein richterliches Amt hinaus zahlreiche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen.


Neben dem Hauptamt war Herr Hund über viele Jahre stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg. Seit 2007 ist er Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. Als langjähriges Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen sowie des Deutschen Verwaltungsgerichtstages e.V. hat er sich für die Belange der Gerichtsbarkeit eingesetzt. Zudem engagiert er sich in verschiedenen Projekten zur internationalen Zusammenarbeit und Förderung des Rechtsstaatsdialoges.


Herr Hund hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in den Rechtsgebieten, in denen er tätig war, über einen langen Zeitraum maßgeblich geprägt und gestaltet. Einer breiteren Fachöffentlichkeit ist er darüber hinaus u.a. als Mitherausgeber eines anerkannten Handbuchs zum Zuwanderungsrecht bekannt.