Pressemitteilung Nr. 29/2012 vom 02.04.2012

Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Hartmut Golze im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats März 2012 ist Herr Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Hartmut Golze nach fast 40-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 15-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Herr Golze wurde 1947 in Herford geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Universität Tübingen. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung begann er im März 1975 am Verwaltungsgericht Berlin seine richterliche Laufbahn, die er später - unterbrochen durch mehrmalige Abordnungen an die Senatsverwaltung für Justiz - am Oberverwaltungsgericht Berlin fortsetzte.


Mit der Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Mai 1997 gehörte Herr Golze zunächst dem zum damaligen Zeitpunkt u.a. für das Wohnungsrecht, das Wehrpflichtrecht, das Ausbau- und Erschließungsbeitragsrecht sowie das sonstige Abgabenrecht, das Kommunalrecht und das Recht zur Regelung offener Vermögensfragen zuständigen 8. Revisionssenat an. Ab Juli 2006 gehörte er dem für Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung zuständigen 1. Wehrdienstsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er zugleich war. Mit der Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht am 31. Oktober 2006 übernahm Herr Golze den Vorsitz dieses Senats sowie des für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung zuständigen 2. Wehrdienstsenats.


Neben seiner richterlichen Tätigkeit wirkte Herr Golze über vier Jahre lang als Präsidialrichter des Bundesverwaltungsgerichts. Darüber hinaus ist er ehrenamtlich als Vorsitzender des Verwaltungsgerichts der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz engagiert.