Pressemitteilung Nr. 30/2012 vom 02.04.2012

Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Georg Herbert im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats März 2012 ist Herr Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Georg Herbert **nach fast 41-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 18-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Herr Herbert wurde 1947 in Dortmund geboren und studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und München. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung begann er im August 1975 seine richterliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Freiburg. Abordnungen an das Bundesverfassungsgericht und den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg folgte im Januar 1985 die Beförderung zum Richter am Verwaltungsgerichtshof. Nach der deutschen Wiedervereinigung wirkte Herr Herbert im Rahmen einer Abordnung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz am Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen im Beitrittsgebiet mit.


Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Oktober 1993 gehörte Herr Herbert zunächst dem zum damaligen Zeitpunkt u.a. für das Recht zur Regelung offener Vermögensfragen und das Umweltschutzrecht zuständigen 7. Revisionssenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit November 2005 war.


Im August 2008 übernahm Herr Herbert den Vorsitz des u.a. für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenats sowie des Disziplinarsenats.


Neben seiner richterlichen Tätigkeit hat Herr Herbert als Vorsitzender des Vereins ?Kunst und Justiz im Bundesverwaltungsgericht e.V." einen großen Beitrag für die Außenwahrnehmung des Gerichts und dessen Einbindung in das kulturelle Leben der Stadt Leipzig geleistet.


Herr Herbert hat die Rechtsprechung in den Rechtsgebieten, in denen er tätig war, maßgeblich beeinflusst und gestaltet. Einer breiten Fachöffentlichkeit ist er als Herausgeber einer juristischen Fachzeitschrift bekannt.