Pressemitteilung Nr. 82/2012 vom 24.08.2012
Neubau der A 20 bei Bad Segeberg: Eilverfahren unstreitig beendet
Sämtliche Eilverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, in denen um die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der A 20 (Nordwestumfahrung Hamburg) im Raum Bad Segeberg gestritten wurde, konnten einvernehmlich abgeschlossen werden.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss sind beim Bundesverwaltungsgericht sechs Klageverfahren von Privatpersonen, zwei Umweltverbänden und zwei Gemeinden (Klein Gladebrügge und Wittenborn) anhängig. Mehrere Kläger, darunter der BUND und die Gemeinde Klein Gladebrügge, hatten zudem Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, mit denen sie einen einstweiligen Baustopp bis zur abschließenden Entscheidung über die Klagen erreichen wollten.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein als Planfeststellungsbehörde hat nunmehr von sich aus die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses ausgesetzt und davon bestimmte Teilmaßnahmen wie die Herrichtung von Kompensationsflächen für betroffene Tierarten, Kabelverlegearbeiten und einzelne Gebäudeabbrüche ausgenommen. Auf dieser Grundlage haben alle Beteiligten die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes übereinstimmend für erledigt erklärt.
Ein Verhandlungstermin in den Klageverfahren ist derzeit noch nicht absehbar.
BVerwG 9 VR 7.12
BVerwG 9 VR 8.12
BVerwG 9 VR 10.12