Pressemitteilung Nr. 8/2013 vom 13.02.2013

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2012

1. Allgemeiner Überblick


Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1 502 Verfahren anhängig gemacht worden. Das entspricht einer Abnahme von 9,2 % gegenüber dem Jahr 2011 und bestätigt eine Tendenz, die schon in den Vorjahren zu verzeichnen war. Gegenläufig ist aber die Entwicklung bei den Rechtsstreitigkeiten über große Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht als erste und zugleich letzte Gerichtsinstanz zuständig ist (Näheres unter 3.).


Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren ist mit 786 gegenüber 745 im Vorjahr leicht gestiegen.


Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:



2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren


Die Dauer der Revisionsverfahren ist gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen: Die durch Urteil entschiedenen Verfahren waren im Durchschnitt 13 Monate und 18 Tage anhängig (Vorjahr: 12 Monate und 22 Tage). Die Verfahrensdauer der Revisionen insgesamt betrug durchschnittlich 12 Monate und 12 Tage gegenüber 11 Monaten und 14 Tagen im Jahr 2011.


Die durchschnittliche Gesamtdauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren betrug in den letzten fünf Jahren:



Die Dauer der Beschwerdeverfahren hat sich im Jahr 2012 verringert: Durchschnittlich waren sie in 3 Monaten und 26 Tagen erledigt (gegenüber 4 Monaten und 1 Tag im Vorjahr). Von den Beschwerdeverfahren waren 50,1 % innerhalb von 3 Monaten - gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht - und 77,5 % innerhalb von 6 Monaten beendet.


3. Erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben


In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist, sind die Klageeingänge von 51 im Vorjahr auf 66 angestiegen; das entspricht einer Zunahme von 29,4 %. Die Eingänge in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die auf solche Vorhaben bezogen sind, haben von neun auf 22 zugenommen.


Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 26 Klagen und zehn Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz eingegangen, im Schienenwegerecht zwölf Klagen und sieben Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz, im Wasserstraßenrecht 13 Klagen und ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, im Energieleitungsausbaurecht acht Klagen und vier Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz sowie im Luftverkehrsrecht sieben Klagen.


Von den insgesamt 110 in den Fachplanungsgesetzen einzeln aufgeführten, der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts unterfallenden Infrastrukturprojekten sind, nachdem 2008 zehn Projekte, 2009 weitere neun Projekte, 2010 14 Projekte und 2011 sieben Projekte mit Klagen angegriffen worden waren, im Jahr 2012 wiederum zwölf Projekte Gegenstand von Verwaltungsstreitverfahren geworden. Es sind dies vier Fernstraßenprojekte, vier Eisenbahnprojekte, ein Wasserstraßenprojekt und drei Energieleitungsprojekte.


Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:



4. Übersicht über die Geschäftszahlen


Im Einzelnen weist die Statistik für das Jahr 2012 im Vergleich zu den Vorjahren hinsichtlich der Eingänge, der Erledigungen und der anhängigen Verfahren folgende Geschäftszahlen aus: