Pressemitteilung Nr. 42/2015 vom 01.06.2015

Richter am Bundesverwaltungsgericht Günter Krauß im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Mai 2015 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht


Günter Krauß


nach 40-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 18-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Herr Krauß studierte Rechtswissenschaften in Würzburg. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung begann er im Mai 1979 seine berufliche Laufbahn als Rechtsrat bei der Stadt Erlangen. Im Dezember 1982 wurde er zunächst zum Oberrechtsrat und vier Jahre darauf zum Verwaltungsdirektor ernannt.


Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Dezember 1996 gehörte Herr Krauß zunächst dem u.a. für das Recht zur Regelung offener Vermögensfragen zuständigen 8. Revisionssenat an. Anfang Mai 2004 wechselte er in den 7. Revisionssenat, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit August 2008 war. Dort war Herr Krauß insbesondere für das Immissionsschutzrecht, das Wasserrecht und das Schienenwegerecht zuständig. Er hat die Rechtsprechung in den Rechtsgebieten, in denen er tätig war, maßgeblich geprägt und beeinflusst.


Neben seiner richterlichen Tätigkeit hat sich Herr Krauß als mehrjähriger Vorsitzender des Vereins der Bundesrichter beim Bundesverwaltungsgericht e.V. für die Belange der Richterschaft engagiert. Später war er im Vorstand des Vereins „Kunst & Justiz im Bundesverwaltungsgericht e.V." tätig und hat dadurch einen Beitrag für die Außenwahrnehmung des Gerichts und dessen Einbindung in das kulturelle Leben der Stadt Leipzig geleistet.