Datenschutzerklärung

A. Allgemeiner Hinweis

Die Übermittlung elektronischer Dokumente an die an dem Projekt "Elektronischer Rechtsverkehr" beteiligten Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) kann mit oder ohne Einrichtung eines elektronischen Nutzerpostfachs erfolgen. An dem Projekt "Elektronischer Rechtsverkehr" nehmen all jene Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) teil, die in der zentralen Registrierungsdatenbank verzeichnet sind. Die jeweils aktuell beteiligten Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) finden Sie in dem Adressverzeichnis, das in dem Nachrichtenfenster bei "Empfängern" hinterlegt ist, oder über die Internetseite http://www.egvp.de. Es wird angestrebt, den Kreis der an dem Projekt "Elektronischer Rechtsverkehr" teilnehmenden Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) kontinuierlich zu erweitern.

Übermittlung mit Postfacheinrichtung

Bei der "Übermittlung mit Postfacheinrichtung" erfolgt mit der Anmeldung zugleich die Einrichtung eines Ihnen über das elektronische Verschlüsselungszertifikat zugeordneten Postfachs, in das Nachrichten der an dem Projekt "Elektronischer Rechtsverkehr" beteiligten Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz), insbesondere auch Eingangsbestätigungen, Übermittlungsprotokolle etc. eingelegt werden können. Bei dieser Variante erklären Sie sich mit der Einrichtung eines solchen Postfachs einverstanden. Für die Einrichtung und Nutzung ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen bedarf dies einer Einwilligung in einer "Datenschutzerklärung". Die Datenschutzerklärung ist nachfolgend aufgeführt.

Übermittlung ohne Postfacheinrichtung

Bei der "Übermittlung ohne Postfacheinrichtung" wird kein dauerhaft dem Nutzer zugeordnetes elektronisches Postfach eingerichtet. Folge ist, dass Antworten (einschließlich Eingangsbestätigungen) des Gerichts, der Behörde oder einer sonstigen öffentlichen Stelle des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) nicht übermittelt werden können. In diesem Fall wird die Nachricht ohne die allgemeinen personenbezogenen Daten der "Visitenkarte" (Bestandsdaten) übermittelt, die folgerichtig dann auch nicht gespeichert werden. Daher gelten in diesem Fall die Nr. 1 und 4 sowie der Hinweis Nr. 5.5 der nachfolgenden Datenschutzerklärung nicht. Mit der Anmeldung zur Teilnahme am "elektronischen Rechtsverkehr" muss jedoch für den jeweiligen Nutzer für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs ein gesichertes temporäres, elektronisches Postfach eingerichtet werden, das dem Nutzer jedoch nicht zugeordnet werden kann.

B. Datenschutzerklärung/ Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme am "elektronischen Rechtsverkehr" willige ich ein, dass

    • die derzeit und künftig an dem Projekt "Elektronischer Rechtsverkehr" beteiligten Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) meine allgemeinen personenbezogenen Daten (Bestandsdaten) für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs erheben, verarbeiten und nutzen,
    • insbesondere mit der Anmeldung für mich unter den angegebenen Nutzungsdaten ein "elektroni-sches Postfach" eingerichtet wird, in das elektronische Dokumente eingelegt werden,
    • insbesondere meine allgemeinen personenbezogene Daten in einem Fachanwendungssystem (z.B. Geschäftsstellenorganisationsprogramm; Vorgangsbearbeitungssystem) verarbeitet und genutzt werden,
    • jedes derzeit und künftig an dem Projekt "Elektronischer Rechtsverkehr" beteiligte Gericht, jede derzeit und künftig an diesem Projekt beteiligte Behörde und jede derzeit und künftig an diesem Projekt beteiligte sonstige öffentliche Stelle des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) die von ihm/ihr erhobenen allgemeinen personenbezogenen Daten für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs an alle anderen derzeit und künftig an dem Projekt "Elektronischer Rechtsverkehr" beteiligten Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) übermittelt. Allgemeine personenbezogene Daten sind insbesondere folgende Bestandsdaten:
    • Name, Vorname
    • Organisation
    • Anschrift und Telekommunikationsverbindungen (einschließlich E-Mail-Anschrift)
    • Verschlüsselungszertifikate
    • Signaturzertifikate
  2. Mit der Anmeldung zur Teilnahme am "elektronischen Rechtsverkehr" willige ich weiterhin ein, dass

    • jedes einzelne derzeit und künftig an dem Projekt "Elektronischer Rechtsverkehr" beteiligte Gericht, jede einzelne derzeit und künftig an diesem Projekt beteiligte Behörde und jede einzelne derzeit und künftig an diesem Projekt beteiligte sonstige öffentliche Stelle des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) die aus Anlass einer elektronischen Übermittlung anfallenden Verbindungs- und Übermittlungsdaten (besondere Daten) für Zwecke des elektronischen Rechtsverkehrs erhebt, verarbeitet und nutzt,
    • insbesondere die besonderen personenbezogenen Daten, soweit sie in den übermittelten Dokumenten enthalten sind und/ oder in aus Anlass der Übermittlung erstellten Protokoll- und Nachweisdateien enthalten sind, elektronisch speichert (auch in Dokumentenmanagement- und/oder Vorgangsbearbeitungssystemen) sowie als Ausdruck zu den Akten nimmt.
  3. Die allgemeinen und besonderen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs (einschließlich statistischer Auswertung) genutzt. Es erfolgt keine Verarbeitung zu anderen Zwecken, insbesondere

    • keine entgeltliche oder unentgeltliche Übermittlung gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener Daten an Dritte zu kommerziellen/ wirtschaftlichen Zwecken,
    • keine Übermittlung gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener Daten an Behörden oder Dienststellen zu anderen als unmittelbar verfahrensbezogenen Zwecken.
  4. Mit der Anmeldung zur Teilnahme am "elektronischen Rechtsverkehr" willige ich ein, dass die derzeit und künftig an dem Projekt "Elektronischer Rechtsverkehr" beteiligten Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) die allgemeinen personenbezogenen Daten zur Information über die Entwicklung des Projekts "Elektronischer Rechtsverkehr" einschließlich des Hinzutretens weiterer Gerichte, Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) und von Hinweisen auf neuere Programmversionen der eingesetzten Software nutzen.

  5. Hinweise

    5.1. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wenn Sie Ihr Postfach löschen, können Ihnen ab diesem Zeitpunkt keine neuen Nachrichten mehr zugestellt werden; Ihre Daten sind den beteiligten Gerichten, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) nicht mehr über die Registrierungsdatenbank zugänglich.

    5.2. Zum Schutz der personenbezogenen Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch durch Dritte werden umfangreiche technische Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Die Sicherheitsverfahren werden regelmäßig überprüft und entsprechen dem Stand der Technik.

    5.3. Die technische Durchführung und die Administration der elektronischen Postfächer erfolgt im Sinne der jeweils geltenden Datenschutzvorschriften des Bundes und der Länder im Auftrag der an dem Projekt "Elektronischer Rechtsverkehr" angeschlossenen Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) als Datenverarbeitung im Auftrag über sog. Intermediäre, die in besonderen Datenzentren betrieben werden. Die an dem Projekt "Elektronischer Rechtsverkehr" beteiligten Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) haben jeweils selbst das für die an sie gerichtete Nachrichten vorgesehene Rechenzentrum festgelegt. Das auftragnehmende Rechenzentrum ist jeweils unter besonderer Berücksichtigung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit ausgewählt worden. Bei der schriftlichen Auftragserteilung sind die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sowie die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen festgelegt worden, deren Beachtung gesichert ist. Das jeweilige auftragnehmende Rechenzentrum hat keine Möglichkeit, von dem Inhalt der in den elektronischen Postfächern verschlüsselt abgelegten elektronischen Dokumente (einschließlich Sicherungs- und Protokolldokumenten) Kenntnis zu erlangen; es verfügt insbesondere nicht über den "Schlüssel", der für eine Entschlüsselung der an das Gericht, die Behörde oder eine sonstige öffentliche Stelle des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) oder die Verfahrenbeteiligten übermittelten Nachricht erforderlich ist.

    5.4. Zum Zwecke der Systemsicherheit werden weiterhin vom Web-Server folgende nicht personenbezogenen Daten protokolliert: Uhrzeit und Größe der heruntergeladenen bzw. angefragten Datei sowie bei etwaigen Fehlern der entsprechende Fehlercode beim Zugriff auf diese. Diese Protokolldaten werden ausschließlich für Zwecke der Systemsicherheit und -optimierung erhoben, gespeichert und ausgewertet; sie werden nicht für Nutzungsprofile ausgewertet und auch nicht an Dritte weitergegeben. Es werden keine Informationen in Form so genannter "Cookies" auf Ihrem PC gespeichert.

    5.5. Die an dem Projekt "Elektronischer Rechtsverkehr" derzeit und künftig beteiligten Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz) können in ein eingerichtetes elektronisches Postfach elektronische Nachrichten einlegen. Bei der Übermittlung ist eine Benachrichtigung an die mitgeteilte E-Mail-Anschrift vorgesehen. Unabhängig davon sollte das elektronische Postfach regelmäßig auf eingegangene Nachrichten geprüft und geleert werden.