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Verfahrensinformationen zu BVerwG 10 C 2.22

Zugang zu Unterlagen von Altbundeskanzler Helmut Kohl

Die Klägerin - Journalistin, Historikerin und Publizistin - begehrt vom Bundeskanzleramt Zugang zu Unterlagen aus der Zeit der Kanzlerschaft von Helmut Kohl sowie zu den zugehörigen Findmitteln. Das Bundeskanzleramt gewährte Einsicht in insgesamt 45 Unterlagen. Im Übrigen lehnte es den Antrag ab, weil sich ohne weitere Benennung von Recherchebegriffen keine weiteren Dokumente auffinden ließen. Eine manuelle Suche könne aufgrund des großen Aktenbestandes aus 16 Jahren Kanzlerschaft nicht beansprucht werden. Dem Kanzleramt sei darüber hinaus nicht bekannt, dass sich amtliche Unterlagen des verstorbenen Bundeskanzlers bei Dritten befänden.

Die Klage auf Bereitstellung weiterer Unterlagen hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Die dagegen eingelegte Berufung hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Hinsichtlich von Unterlagen, die sich beim Bundeskanzleramt befinden sollten, sei der Anspruch vollständig erfüllt. Die Klägerin habe auch keinen Anspruch auf Zugang zu sich unter Umständen im Besitz von Frau Kohl-Richter befindlichen Unterlagen. Weder das Informationsfreiheitsgesetz noch das Bundesarchivgesetz gewährten einen Anspruch auf Wiederbeschaffung amtlicher Unterlagen. Hiergegen richtet sich die vom Oberverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Revision der Klägerin.

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