Der Kläger begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Dienstpostenvergabe
Der Kläger steht als Soldat im Dienst der Bundesrepublik Deutschland und wird beim Bundesnachrichtendienst verwendet.
Im Juli 2021 schrieb der Bundesnachrichtendienst einen förderlichen Dienstposten für die Statusgruppe der Soldaten aus, auf den sich der Kläger ohne Erfolg bewarb. Gegen die Auswahlentscheidung zugunsten eines anderen Bewerbers erhob der Kläger Widerspruch. Einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes stellte er nicht. Zum 1. Januar 2022 wurde der Dienstposten mit dem ausgewählten Bewerber besetzt und dieser in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 BBesO eingewiesen.
Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner nach erfolglos durchgeführtem Vorverfahren erhobenen Klage.