Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln zum Bau und Betrieb der sogenannten ALEGrO-Höchstspannungsleitung, mit der eine erste direkte Stromverbindung zwischen Deutschland und Belgien geschaffen worden ist. Von der Erdkabelleitung werden zwei landwirtschaftlich als Grünfläche genutzte Grundstücke der Klägerin in Anspruch genommen. Die Klägerin rügt, dass Alternativtrassen, die ihre Grundstücke verschonen, nicht ordnungsgemäß geprüft worden seien. Ein benachbartes Wasserschutzgebiet, dessen weitere Zukunft unsicher sei, könne ohne Gefährdung der Trinkwasserversorgung sowohl in offener als auch in geschlossener Bauweise gequert werden. Es biete sich auch an, die Leitung in einem Erdwall neben der Autobahn, die das Wasserschutzgebiet durchschneide, zu verlegen. Das Bundesverwaltungsgericht ist für das Klageverfahren erst- und letztinstanzlich zuständig.