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Verfahrensinformationen zu BVerwG 7 A 9.22

Der Kläger, eine Umweltvereinigung, begehrt die Verpflichtung des beklagten Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie des Landes Niedersachsen zur Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses für die LNG-Anbindungsleitung von Wilhelmshaven nach Etzel um eine Bestimmung zum künftigen Betrieb ausschließlich mit sogenanntem grünen Wasserstoff.

Gegenstand des planfestgestellten Vorhabens sind Errichtung und Betrieb einer Gasversorgungsleitung zum Transport und zur Einspeisung von regasifiziertem Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas - LNG) in das bestehende Gasfernleitungsnetz. Die Leitung bindet eine schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheit (Floating Storage and Regasification Unit - FSRU) sowie künftig ein landgebundenes Terminal am Standort Voslapper Groden in Wilhelmshaven an das Fernleitungsnetz an. Der Kläger hält die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Abwägung der betroffenen Belange für fehlerhaft. Der unbeschränkt zugelassene Betrieb der Leitung mit fossilem Gas sei mit den sowohl verfassungsrechtlich als auch einfachgesetzlich vorgegebenen Klimaschutzzielen unvereinbar. Die Klimafolgen des Vorhabens seien überhaupt nicht ermittelt worden. Der Betrieb mit fossilem Gas müsse auf den Zeitraum beschränkt werden, der zur Abwendung einer Energieversorgungskrise unbedingt erforderlich sei. Jedenfalls nach Ablauf der 10-jährigen Mietzeit der FSRU und somit spätestens ab 2033 dürften nur noch grüner, durch Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen hergestellter Wasserstoff und dessen Derivate durchgeleitet werden.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.