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Urteil vom 15.06.2023 - BVerwG 1 CN 1.22 (bereitgestellt am 25.09.2023)

Sachgebiet: Asylrecht

Leitsatz

Das Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag besteht trotz Erledigung der angegriffenen Rechtsvorschrift dann fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann. Das ist nicht der Fall bei der Hausordnung einer Flüchtlingsunterkunft, die nicht auf eine kurzfristige Geltungsdauer angelegt ist und deren Regelungen nicht als unmittelbar geltende Gebote und Verbote in die Rechtspositionen der Betroffenen eingreifen.

Urteil vom 15.06.2023 - BVerwG 1 C 10.22 (bereitgestellt am 25.09.2023)

Sachgebiet: Ausländerrecht

Wohnungsbetretung zwecks Überstellung im Dublin III-Verfahren

Leitsätze

1. Ein in einer Aufnahmeeinrichtung (§ 47 Abs. 1 AsylG) dem Ausländer zugewiesenes Zimmer ist in der Regel eine Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG.

2. Die Durchsuchung einer Wohnung (Art. 13 Abs. 2 GG) erschöpft sich nicht in deren Betreten, sondern umfasst als zweites Element die Vornahme von Handlungen in den Räumen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1974 - 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 <35 ff.> und vom 25. August 2004 - 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 <349>).

3. Betreten behördliche Bedienstete eine Wohnung zum Zwecke der Durchführung einer Überstellung nach Art. 29 VO (EU) Nr. 604/2013, kann dies nach Art. 13 Abs. 7 GG zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verfassungsrechtlich zulässig sein.

Beschluss vom 25.05.2023 - BVerwG 1 WB 25.22 (bereitgestellt am 13.09.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Leitsätze

1. Die bei gleicher Qualifikation bevorzugte Berücksichtigung von Soldatinnen in einem Auswahlverfahren zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens (§ 8 Satz 1 und 2 SGleiG) kann erst dann zum Tragen kommen, wenn zuvor alle Verfahrensschritte des Eignungs- und Leistungsvergleichs nach dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG) ausgeschöpft wurden.

2. Der Antragsteller, der erfolgreich die Auswahlentscheidung zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens angefochten hat, ist unter dem Blickwinkel der Folgenbeseitigung (§ 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO) in einem erneuten Auswahlverfahren auch dann teilnahmeberechtigt, wenn er inzwischen selbst auf einen (anderen) höherwertigen Dienstposten versetzt worden ist. Das gleiche gilt für den ausgewählten Bewerber, der als Beigeladener am Konkurrentenstreit beteiligt ist.

Beschluss vom 15.08.2023 - BVerwG 1 B 3.23 (bereitgestellt am 13.09.2023)

Sachgebiet: Recht der Vertriebenen einschließlich des Rechts der Vertriebenenzuwendung, der Sowjetzonenflüchtlinge und der politischen Häftlinge

Beschluss vom 23.08.2023 - BVerwG 1 B 18.23 (bereitgestellt am 12.09.2023)

Sachgebiet: Asylrecht

Beschluss vom 23.08.2023 - BVerwG 1 B 8.23 (bereitgestellt am 12.09.2023)

Sachgebiet: Asylrecht

Beschluss vom 29.08.2023 - BVerwG 1 B 16.23 (bereitgestellt am 12.09.2023)

Sachgebiet: Ausländerrecht

Beschluss vom 12.01.2023 - BVerwG 1 W-VR 23.22 (bereitgestellt am 06.09.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Erfolgreiche truppendienstliche Angelegenheit

Leitsatz

Werden gegen eine Versetzung persönliche Belange geltend gemacht, die - wie die gemeinsame Betreuung von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindern - eine gesamte familiäre Situation betreffen, und sind beide Elternteile Soldaten, so gebietet der Schutz von Ehe und Familie, dass unter dem Blickwinkel der Fürsorgepflicht nicht nur die Belange des von der Personalmaßnahme Betroffenen, sondern auch die Belange von dessen Ehepartner in die Ermessensausübung eingestellt werden.

Beschluss vom 01.08.2023 - BVerwG 1 C 11.22 (bereitgestellt am 06.09.2023)

Sachgebiet: Asylrecht

Beschluss vom 23.05.2023 - BVerwG 1 WB 5.22 (bereitgestellt am 06.09.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Erfolgloser Antrag auf Tatbestandsberichtigung

Leitsatz

Für einen Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines nicht anfechtbaren Beschlusses der Wehrdienstsenate fehlt regelmäßig das Rechtsschutzinteresse.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

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    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
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    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

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    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: