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Beschluss vom 24.03.2023 - BVerwG 20 F 21.22 (bereitgestellt am 15.05.2023)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Beschluss vom 23.02.2023 - BVerwG 20 F 5.21 (bereitgestellt am 26.04.2023)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Teilweise rechtswidrige Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO

Leitsätze

1. Lassen sich bei der Geheimhaltungsprüfung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 VwGO die Lebensdaten einiger Personen nicht ermitteln, ist zu vermuten, dass sie leben, bis 90 Jahre nach ihrer Geburt vergangen sind (Fortführung von BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 20 F 10.15 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 70).

2. Bei verstorbenen Mitarbeitern inländischer Nachrichtendienste lässt der bloße Umstand ihrer früheren nachrichtendienstlichen Tätigkeit für sich genommen noch nicht darauf schließen, dass eine Offenlegung ihrer Identitäten die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden erschweren würde.

Beschluss vom 11.01.2023 - BVerwG 20 F 25.22 (bereitgestellt am 21.03.2023)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Beschluss vom 28.11.2022 - BVerwG 20 F 10.21 (bereitgestellt am 31.01.2023)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Beschluss vom 28.11.2022 - BVerwG 20 F 2.22 (bereitgestellt am 30.01.2023)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Beschluss vom 24.11.2022 - BVerwG 20 F 19.22 (bereitgestellt am 16.01.2023)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Beschluss vom 12.09.2022 - BVerwG 20 F 7.22 (bereitgestellt am 20.12.2022)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Beschluss vom 11.08.2022 - BVerwG 20 F 9.22 (bereitgestellt am 26.09.2022)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Leitsatz

Die Kosten des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts (§ 53 VwGO) sind Teil der Kosten des zugrundeliegenden Hauptsacheverfahrens.

Beschluss vom 13.04.2022 - BVerwG 20 F 9.21 (bereitgestellt am 25.05.2022)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Beschluss vom 18.11.2021 - BVerwG 20 F 11.20 (bereitgestellt am 09.03.2022)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: