Pressemitteilungen


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Die im September 2022 erlassene Anordnung einer Treuhandverwaltung nach dem Energiesicherungsgesetz über die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die Rosneft Refining and Marketing GmbH (RNRM) in Berlin ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die beiden Tochtergesellschaften der in Luxemburg und Moskau ansässigen Klägerinnen sind unter anderem an der PCK-Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder (PCK) beteiligt. Diese sichert die Grundversorgung des Nordostens Deutschlands mit Mineralölprodukten und beliefert den Berliner Flughafen.

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Auf der zum Verkauf bestimmten Verpackung eines Lebensmittels, in der sich mehrere Einzelpackungen befinden, müssen nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auch dann sowohl das Füllgewicht als auch die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden, wenn es sich bei den Einzelpackungen um kleinteilige Einzelstücke - wie etwa einzeln umwickelte Bonbons - handelt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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1. Allgemeiner Überblick Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundes­verwaltungsgericht ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken. Es sind im ver­gangenen Geschäftsjahr insgesamt 980 Verfah­ren anhängig gemacht worden. Das bedeutet eine Abnahme von 9,6 % gegenüber dem Jahr 2021. Die Zahl der Erledigungen sank um 7,9 % auf 975 (Vorjahr: 1 059). Zu den erfassten Verfahren zäh­len neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanz­liche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrs­wege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienst­verfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

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Studierenden, die den für weitere Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) über das 4. Fachsemester hinaus erforderlichen Nachweis über den üblichen Leistungsstand nicht erbringen, können ausnahmsweise dennoch Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, wenn das Nichtbestehen von Leistungsanforderungen erstmals zu einer aus studienorganisatorischen Gründen zwingenden Wiederholung von Semestern führt.

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Ab 1. März 2023 werden die Akten sämtlicher eingehender und fortgeführter Verfahren des 4. und 9. Revisionssenats am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig elektronisch geführt. Seit ihrer Einführung im Jahr 2022 arbeiten somit bereits sechs Senate mit der Elektronischen Gerichtsakte. Gemäß § 55b Abs. 1a Satz 1 VwGO müssen sämtliche Gerichtsakten ab dem 1. Januar 2026 elektronisch geführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht ist bestrebt, diese gesetzliche Vorgabe schon zum 1. Januar 2024 zu erfüllen. Seit 1. September 2022 arbeiten der 1. und 5. Senat und seit 1. Dezember 2022 der 3. und 6. Senat mit der führenden elektronischen Gerichtsakte.

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Am heutigen 1. März 2023 starten das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesgerichtshof, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht ihre jeweiligen Angebote auf dem Social-Media-Netzwerk Mastodon. Die obersten Gerichtshöfe des Bundes werden künftig zusätzlich zu den bisherigen Verbreitungswegen alle von ihnen herausgegebenen Pressemitteilungen auch auf ihren jeweiligen Mastodon-Accounts veröffentlichen.

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Mit einem Festakt im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind heute der Präsident Prof. Dr. Andreas Korbmacher und die Vizepräsidentin Dr. Susanne Rublack offiziell in ihr Amt eingeführt worden. Herr Prof. Dr. Korbmacher ist bereits seit dem 8. September 2022 im Amt, Frau Dr. Rublack seit dem 31. Januar 2023 (vgl. Pressemitteilung 57/2022 und Pressemitteilung 10/2023 ). Mehr als 260 Gäste waren der Einladung des Bundesministers der Justiz Dr.

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Die bei Fehlen von Pässen oder Passersatzpapieren regelmäßig erfolgende Auswertung digitaler Datenträger (u.a. Mobiltelefone) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) bei der Registrierung von Asylantragstellern ist ohne hinreichende Berücksichtigung sonstiger vorliegender Erkenntnisse und Dokumente nicht rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin, ihren Angaben zufolge eine afghanische Staatsangehörige, reiste 2019 ins Bundesgebiet ein und stellte einen Asylantrag, ohne einen gültigen Pass oder Passersatz vorzulegen.

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Heute hat Dr. Andreas Koch sein Amt als Richter am Bundesverwaltungsgericht angetreten. Dr. Andreas Koch wurde 1968 in Berlin geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann er seine richterliche Laufbahn im Februar 1998 am Verwaltungsgericht Cottbus. Im Jahr 2002 promovierte ihn die Humboldt-Universität zu Berlin zum Doktor der Rechte. Während seiner Tätigkeit am Verwaltungsgericht wurde er von Dezember 2005 bis November 2007 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht und von Oktober 2009 bis Oktober 2011 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Am 1. Oktober 2012 wechselte er unter gleichzeitiger Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

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Wendet sich der Adressat einer Fahrtenbuchanordnung gegen die Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren, kann er sich nicht mit Erfolg auf die teilweise Verweigerung des Zugangs zu Rohmessdaten berufen, wenn er nicht seinerseits alles ihm Zumutbare unternommen hat, um diesen Zugang zu erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, gegen den die Anordnung ergangen war, ein Fahrtenbuch zu führen, begehrt nach deren Erledigung die Feststellung, dass die Anordnung rechtswidrig war. Im Dezember 2018 wurde auf der Bundesautobahn A 8 mit einem mobilen Lasermessgerät des Typs VITRONIC Poliscan FM 1 gemessen, dass mit dem auf den Kläger zugelassenen PKW die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h (nach Toleranzabzug) überschritten wurde.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.