Pressemitteilungen


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Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Staustufe Obernau (Main) ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der von der Eigentümerin sowie der Betreiberin und Stromvermarkterin eines an die bestehende Staustufe angegliederten Wasserkraftwerks angegriffene Planfeststellungsbeschluss sieht eine Neuerrichtung der Stauanlage vor, die nach mehr als 90 Jahren Betrieb erhebliche Abnutzungserscheinungen aufweist. Über eine Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage soll die ökologische Durchgängigkeit des betroffenen Flussabschnitts verbessert werden.

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Ein visumpflichtiger Drittstaatsangehöriger, der sich noch nie in Deutschland aufgehalten hat, kann auf der Grundlage der §§ 53 ff. AufenthG nicht ausgewiesen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, ein irakischer Staatsangehöriger, ist noch nie in das Bundesgebiet eingereist. Im Februar 2018 beantragte er bei der deutschen Botschaft in Ankara ein Visum zum Zwecke des Familiennachzuges zu seiner in Deutschland lebenden deutschen Ehefrau. Im Rahmen der Identitätsprüfung wurde festgestellt, dass gegen ihn eine Interpol-Ausschreibung wegen des Verdachts der Beteiligung an terroristischen Straftaten im Zusammenhang mit dem Bau einer Sprengfalle im Irak vorlag.

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Die Tübinger Verpackungssteuer ist im Wesentlichen rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Seit Januar 2022 gilt in Tübingen materialunabhängig eine Steuer auf Einwegverpackungen. Damit sollen Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt, die Verunreinigung des Stadtbilds durch im öffentlichen Raum entsorgte Verpackungen verringert und ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen gesetzt werden.

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Eine mit einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung verbundene Beschlagnahme- und Einziehungsanordnung in Bezug auf die Sache eines Dritten, der durch ihre Überlassung an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen gefördert hat, setzt voraus, dass der Dritte vorsätzlich gehandelt hat. Der Vorsatz muss sich auf alle objektiven Merkmale, also auch auf die Überlassung an einen Verein beziehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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Die durch eine Ausnahme abgemilderte Schließung von Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 hatte im Infektionsschutzgesetz eine verfassungsgemäße Grundlage und war verhältnismäßig. Die Schließung von Fitnessstudios ohne diese Ausnahme war unvereinbar mit dem Gleichheitssatz. Die Schließung von Gastronomiebetrieben und das Verbot von Übernachtungsangeboten für touristische Zwecke waren nicht zu beanstanden.

Auszug:

Die Schließung von Gastronomiebetrieben, die Ende Oktober 2020 zur Bekämpfung der "zweiten Welle" der Corona-Pandemie in einer saarländischen Rechtsverordnung angeordnet wurde, konnte auf die Generalklausel in § 28 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gestützt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Antragstellerin des Verfahrens 3 CN 4.22 betreibt ein spanisches Restaurant, der Antragsteller des Verfahrens 3 CN 5.22 ein Gourmetrestaurant.

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Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wird am 16. Mai 2023, 10.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 3 CN22, 3 CN 5.22 und 3 CN 6.22 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. Mai 2023 eine Entscheidung verkünden. Anmeldeverfahren für interessierte Zuschauerinnen und Zuschauer Die Anzahl der Plätze für Zuschauerinnen und Zuschauer ist begrenzt. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung ist daher erforderlich.

Auszug:

Vom 3. bis zum 5. Mai 2023 besuchten der seit 2022 amtierende Vizepräsident des Conseil d'État, Didier-Roland Tabuteau, und sechs weitere Mitglieder des französischen Staatsrates das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der französische Staatsrat ist, wie das Bundesverwaltungsgericht, höchstes Verwaltungsgericht, hat zusätzlich aber auch die Aufgabe, die französische Regierung in Rechtsfragen zu beraten, insbesondere im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit von Gesetzesvorhaben. Es war das achte Treffen dieser Art, die alle zwei Jahre im Wechsel in Paris und in Leipzig stattfinden. Im Zentrum der deutsch-französischen Zusammenarbeit steht der regelmäßige, kollegiale Austausch über die Rechtsprechung beider Gerichte.

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Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten oder Kanäle, kann wegen der für alle Nutzer bestehenden Möglichkeit, dort eingestellte Beiträge zu kommentieren, eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten vorliegen, deren Einrichtung oder Anwendung der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Auszug:

Ab 1. Mai 2023 werden die Akten sämtlicher eingehender und fortgeführter Verfahren des 7., 8. und 10. Revisionssenats am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig elektronisch geführt. Seit ihrer Einführung im Jahr 2022 arbeiten somit bereits neun Senate mit der Elektronischen Gerichtsakte. Gemäß § 55b Abs. 1a Satz 1 VwGO müssen sämtliche Gerichtsakten ab dem 1. Januar 2026 elektronisch geführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht ist bestrebt, diese gesetzliche Vorgabe schon zum 1. Januar 2024 zu erfüllen. Seit 1. September 2022 arbeiten der 1. und 5. Senat, seit 1. Dezember 2022 der 3. und 6. Senat und seit 1. März 2023 der 4. und 9. Senat mit der führenden elektronischen Gerichtsakte.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.