Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 12.01.2023 - BVerwG 2 C 22.21 (bereitgestellt am 15.05.2023)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Leitsatz

Der von Richtern geforderte Einsatz bemisst sich nach Arbeitspensen und nicht nach vorgegebenen Dienstzeiten. Die Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos nach den für hessische Beamte geltenden Regelungen scheidet daher aus.

Beschluss vom 16.03.2023 - BVerwG 2 WNB 4.22 (bereitgestellt am 15.05.2023)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Urteil vom 24.11.2022 - BVerwG 5 C 9.21 (bereitgestellt am 04.05.2023)

Sachgebiet: Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht

Höhe der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege

Leitsätze

1. Der nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII relevante Sachaufwand ist den Tagespflegepersonen grundsätzlich einschränkungslos zu erstatten.

2. Der Landesgesetzgeber ist weder durch § 23 Abs. 2a Satz 1 SGB VIII noch durch § 26 Satz 1 SGB VIII ermächtigt, Inhalt und Umfang der Sachkostenerstattung abweichend vom Bundesrecht zum Nachteil der Tagespflegepersonen zu regeln.

Urteil vom 16.02.2023 - BVerwG 1 C 19.21 (bereitgestellt am 04.05.2023)

Sachgebiet: Asylrecht

Voraussetzungen der Auswertung digitaler Datenträger im Asylverfahren

Leitsatz

Der Begriff der Auswertung von Datenträgern nach § 15a Abs. 1 Satz 1 AsylG umfasst sämtliche Maßnahmen der die Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit eines Ausländers bezweckenden Datenverarbeitung, die sich auf einen nach § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylG vorgelegten, ausgehändigten oder überlassenen Datenträger bezieht. Dazu gehört auch das Auslesen eines Datenträgers.

Urteil vom 02.02.2023 - BVerwG 3 C 14.21 (bereitgestellt am 03.05.2023)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Fahrtenbuchanordnung - Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren; Zugang zu Rohmessdaten

Leitsätze

1. Wird eine Fahrtenbuchanordnung auf die mit einem standardisierten Messverfahren ermittelte Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gestützt, muss das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung von Amts wegen nur überprüft werden, wenn der Adressat der Anordnung plausible Anhaltspunkte für einen Messfehler vorträgt oder sich solche Anhaltspunkte sonst ergeben.

2. Wendet sich der Adressat einer Fahrtenbuchanordnung gegen die Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren, kann er sich nicht mit Erfolg auf die Verweigerung des Zugangs zu bei der Bußgeldstelle gespeicherten Daten berufen, wenn er nicht seinerseits alles ihm Zumutbare unternommen hat, um den gewünschten Zugang von der Bußgeldstelle zu erhalten.

Urteil vom 24.11.2022 - BVerwG 5 C 3.21 (bereitgestellt am 02.05.2023)

Sachgebiet: Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht

Beschluss vom 07.03.2023 - BVerwG 2 WNB 1.23 (bereitgestellt am 27.04.2023)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Beschluss vom 13.03.2023 - BVerwG 2 WNB 5.22 (bereitgestellt am 27.04.2023)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Urteil vom 25.01.2023 - BVerwG 6 C 6.21 (bereitgestellt am 25.04.2023)

Sachgebiet: Rundfunkrecht einschl. Recht der Rundfunkanstalten, Filmrecht einschl. Filmförderungsrecht, Recht der neuen Medien

Leitsatz

Nach der Übergangsregelung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u. a. - sind Inhaber weiterer Wohnungen auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien, wenn für ihre Hauptwohnung der Beitrag entrichtet wird. Unerheblich ist hierfür, auf welchen Inhaber das Beitragskonto für die Hauptwohnung bei der Rundfunkanstalt geführt wird.

Urteil vom 25.01.2023 - BVerwG 6 C 7.21 (bereitgestellt am 25.04.2023)

Sachgebiet: Rundfunkrecht einschl. Recht der Rundfunkanstalten, Filmrecht einschl. Filmförderungsrecht, Recht der neuen Medien

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

  • Wie kann ich ein Urteil oder einen Beschluss anfordern?

    Sie können grundsätzlich alle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über den Entscheidungsversand bestellen. Für die Versendung von Entscheidungen muss das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich Kosten erheben.

    Für die Bestellung verwenden Sie bitte das oben verlinkte Bestellformular. Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Bestellung zu ermöglichen, geben Sie bei den entscheidungsidentifizierenden Merkmalen möglichst das betreffende Aktenzeichen an. Selbstverständlich können Sie auch mehrere Entscheidungen in einer Bestellung zusammenfassen.

    Bitte beachten Sie, dass die in der Entscheidungsdatenbank veröffentlichten Entscheidungen vollständig identisch zu den versendeten Entscheidungen sind.

  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: