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Beschluss vom 16.05.2023 - BVerwG 5 AV 2.23 (bereitgestellt am 05.09.2023)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Beschluss vom 09.06.2023 - BVerwG 9 VR 1.23 (bereitgestellt am 05.09.2023)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Beschluss vom 22.06.2023 - BVerwG 2 VR 1.23 (bereitgestellt am 22.08.2023)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Leitsatz

Liegt kein Ausnahmefall vor, wonach bei einer Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG auf die Anforderungen eines konkreten Dienstpostens abgestellt wird, ist für den Leistungsvergleich primär das Gesamturteil der letzten Beurteilung der Bewerber maßgebend.

Beschluss vom 22.06.2023 - BVerwG 4 VR 4.23 (bereitgestellt am 21.08.2023)

Sachgebiet: NABEG - Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Leitsatz

Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus § 6 Satz 1 und 2 Nr. 1 BBPlG erfasst nicht nur die eigentlichen Planfeststellungsentscheidungen, sondern erstreckt sich auch auf vorzeitige Besitzeinweisungen (wie BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 - zu § 12 Satz 1 und 2 Nr. 1 LNGG).

Beschluss vom 06.07.2023 - BVerwG 10 AV 7.23 (bereitgestellt am 21.08.2023)

Sachgebiet: Sachen, die nicht einem anderen Senat zugewiesen sind

Beschluss vom 16.05.2023 - BVerwG 5 AV 3.23 (bereitgestellt am 15.08.2023)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Beschluss vom 13.06.2023 - BVerwG 1 VR 2.23 (bereitgestellt am 09.08.2023)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Beschluss vom 22.06.2023 - BVerwG 7 VR 3.23 (bereitgestellt am 08.08.2023)

Sachgebiet: Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz

Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 180 Brunsbüttel - Hetlingen (1. Bauabschnitt)

Leitsätze

1. Der Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 4 Abs. 1 LNGG steht mit Unionsrecht im Einklang.

2. Bei Energietransportleitungen sind diejenigen Tätigkeiten, die die Verbraucher zu einem späteren Zeitpunkt mit der Energie (Strom oder Gas) ausüben, nicht mit in die Klimabilanz nach § 13 Abs. 1 KSG einzustellen.

Beschluss vom 22.06.2023 - BVerwG 4 VR 3.23 (bereitgestellt am 08.08.2023)

Sachgebiet: NABEG - Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Beschluss vom 26.04.2023 - BVerwG 4 VR 6.22 (bereitgestellt am 03.08.2023)

Sachgebiet: Recht des Ausbaues von Energieleitungen

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: