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Beschluss vom 13.06.2023 - BVerwG 1 VR 2.23 (bereitgestellt am 09.08.2023)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Beschluss vom 17.05.2023 - BVerwG 1 VR 1.23 (bereitgestellt am 22.06.2023)

Sachgebiet: Ausländerrecht hier: Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG

Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

Leitsatz

Eine Gefahr im Sinne von § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG kann auch dann vorliegen, wenn der Ausländer zwar nicht selbst ideologisch radikalisiert ist, er sich jedoch von Dritten in dem Wissen um deren ideologische Ziele für entsprechende Gewalthandlungen instrumentalisieren lässt oder er sich im In- oder Ausland in den Dienst einer terroristischen Vereinigung stellt und diese in dem Wissen um deren ideologische Radikalisierung bereitwillig durch die Begehung schwerer Straftaten unterstützt, ohne in der Folge erkennbar und glaubhaft von seinem Handeln Abstand zu nehmen (Fortentwicklung von BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2020 - 1 A 3.19 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 18 Rn. 34).

Beschluss vom 28.05.2020 - BVerwG 1 VR 2.19 (bereitgestellt am 29.06.2020)

Sachgebiet: Ausländerrecht hier: Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG

Unzulässig gewordener Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG und Einreiseverbot

Leitsatz

Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird - ebenso wie eine Klage - unzulässig, wenn der Antragsteller einer gerichtlichen Aufforderung, seine während des Verfahrens geänderte Anschrift binnen einer bestimmten (Ausschluss-)Frist mitzuteilen, ohne Angabe eines triftigen Grundes nicht nachkommt.

Beschluss vom 28.05.2020 - BVerwG 1 VR 3.19 (bereitgestellt am 29.06.2020)

Sachgebiet: Ausländerrecht

Unzulässig gewordener Eilantrag gegen sofort vollziehbaren Widerruf der Feststellung eines Abschiebungsverbots im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG

Leitsatz

Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird - ebenso wie eine Klage - unzulässig, wenn der Antragsteller einer gerichtlichen Aufforderung, seine während des Verfahrens geänderte Anschrift binnen einer bestimmten (Ausschluss-)Frist mitzuteilen, ohne Angabe eines triftigen Grundes nicht nachkommt.

Beschluss vom 17.03.2020 - BVerwG 3 VR 1.19 (bereitgestellt am 06.05.2020)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Feststellung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen während des Revisionsverfahrens geänderten Planfeststellungsbeschluss

Leitsätze

1. Das Verbot der Klageänderung im Revisionsverfahren gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO hindert nicht, einen während des Revisionsverfahrens nach § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG zur Fehlerheilung ergangenen Änderungsplanfeststellungsbeschluss in die beim Revisionsgericht anhängige Klage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss einzubeziehen.

2. Die Planfeststellungsbehörde darf die sofortige Vollziehung eines im ergänzenden Verfahren geänderten Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO auch dann anordnen, wenn das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss in der ursprünglichen Fassung wiederhergestellt hatte.

Beschluss vom 17.03.2020 - BVerwG 3 VR 1.20 (bereitgestellt am 06.05.2020)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Beschluss vom 26.11.2019 - BVerwG 1 VR 4.19 (bereitgestellt am 09.12.2019)

Sachgebiet: Ausländerrecht

Beschluss vom 25.06.2019 - BVerwG 1 VR 1.19 (bereitgestellt am 25.07.2019)

Sachgebiet: Ausländerrecht hier: Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG

stattgebender Eilbeschluss gegen die Abschiebungsanordnung eines radikal-islamistischen Gefährders

Leitsatz

§ 58a AufenthG erlaubt Maßnahmen nur zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr, die durch eine (vorrangig) ideologisch radikalisierte, insbesondere politisch oder religiös geprägte Gewaltanwendung oder -drohung gekennzeichnet ist. Fehlt es an einer ideologisch radikalen Prägung, ist einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch einen Ausländer auch bei drohenden Straftaten von erheblicher Bedeutung mit den Mitteln des Ausweisungsrechts oder nach dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht zu begegnen; hinzu tritt der Rechtsgüterschutz durch das Strafrecht.

Beschluss vom 05.11.2018 - BVerwG 3 VR 1.18 (bereitgestellt am 26.11.2018)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und Verkehrsrecht, ferner des Betriebs von Wasserstraßen sowie der Streitigkeiten über Straßen-Sondernutzungen

Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter Cannabiseinfluss

Leitsatz

Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung besteht nicht, wenn eine medizinisch-psychologische Untersuchung die aktuelle Fahreignung des Betroffenen ergibt.

Beschluss vom 08.08.2018 - BVerwG 1 VR 9.18 (bereitgestellt am 22.08.2018)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

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    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
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