Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 09.06.2023 - BVerwG 9 VR 1.23 (bereitgestellt am 05.09.2023)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Beschluss vom 13.06.2023 - BVerwG 1 VR 2.23 (bereitgestellt am 09.08.2023)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Beschluss vom 17.05.2023 - BVerwG 1 VR 1.23 (bereitgestellt am 22.06.2023)

Sachgebiet: Ausländerrecht hier: Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG

Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

Leitsatz

Eine Gefahr im Sinne von § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG kann auch dann vorliegen, wenn der Ausländer zwar nicht selbst ideologisch radikalisiert ist, er sich jedoch von Dritten in dem Wissen um deren ideologische Ziele für entsprechende Gewalthandlungen instrumentalisieren lässt oder er sich im In- oder Ausland in den Dienst einer terroristischen Vereinigung stellt und diese in dem Wissen um deren ideologische Radikalisierung bereitwillig durch die Begehung schwerer Straftaten unterstützt, ohne in der Folge erkennbar und glaubhaft von seinem Handeln Abstand zu nehmen (Fortentwicklung von BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2020 - 1 A 3.19 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 18 Rn. 34).

Beschluss vom 18.10.2022 - BVerwG 9 VR 2.22 (bereitgestellt am 17.11.2022)

Sachgebiet: Streitigkeiten, welche die Fehmarnbelt-Querung zwischen Puttgarden und der deutsch-dänischen Grenze betreffen

Beschluss vom 25.01.2022 - BVerwG 9 VR 2.21 (bereitgestellt am 09.03.2022)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Beschluss vom 27.01.2022 - BVerwG 9 VR 1.22 (bereitgestellt am 07.02.2022)

Sachgebiet: Streitigkeiten, welche die Fehmarnbelt-Querung zwischen Puttgarden und der deutsch-dänischen Grenze betreffen

Beschluss vom 11.02.2021 - BVerwG 9 VR 1.21 (bereitgestellt am 09.03.2021)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Beschluss vom 09.07.2020 - BVerwG 9 VR 1.20 (bereitgestellt am 05.08.2020)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Beschluss vom 28.05.2020 - BVerwG 1 VR 2.19 (bereitgestellt am 29.06.2020)

Sachgebiet: Ausländerrecht hier: Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG

Unzulässig gewordener Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG und Einreiseverbot

Leitsatz

Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird - ebenso wie eine Klage - unzulässig, wenn der Antragsteller einer gerichtlichen Aufforderung, seine während des Verfahrens geänderte Anschrift binnen einer bestimmten (Ausschluss-)Frist mitzuteilen, ohne Angabe eines triftigen Grundes nicht nachkommt.

Beschluss vom 28.05.2020 - BVerwG 1 VR 3.19 (bereitgestellt am 29.06.2020)

Sachgebiet: Ausländerrecht

Unzulässig gewordener Eilantrag gegen sofort vollziehbaren Widerruf der Feststellung eines Abschiebungsverbots im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG

Leitsatz

Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird - ebenso wie eine Klage - unzulässig, wenn der Antragsteller einer gerichtlichen Aufforderung, seine während des Verfahrens geänderte Anschrift binnen einer bestimmten (Ausschluss-)Frist mitzuteilen, ohne Angabe eines triftigen Grundes nicht nachkommt.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: