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Beschluss vom 14.02.2023 - BVerwG 2 B 3.22 (bereitgestellt am 15.03.2023)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Vergleichsgruppenbildung bei der dienstlichen Beurteilung

Leitsatz

Maßstab für die Beurteilung der einem Beamten übertragenen Aufgaben ist das ihm verliehene Statusamt. Beamte aus unterschiedlichen Laufbahnen dürfen grundsätzlich nicht in einer Vergleichsgruppe für die dienstliche Beurteilung zusammengefasst werden (wie BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 41 ff.).

Beschluss vom 15.12.2022 - BVerwG 2 B 29.22 (bereitgestellt am 08.03.2023)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes

Beschluss vom 15.12.2022 - BVerwG 2 B 28.22 (bereitgestellt am 07.03.2023)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes

Beschluss vom 04.01.2023 - BVerwG 2 B 22.22 (bereitgestellt am 07.03.2023)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Beschluss vom 16.12.2022 - BVerwG 2 B 17.22 (bereitgestellt am 20.02.2023)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Beschluss vom 08.12.2022 - BVerwG 2 B 19.22 (bereitgestellt am 08.02.2023)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Zulässigkeit eines Eigenattests eines verbeamteten approbierten Humanmediziners als Nachweis krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit

Leitsatz

Mit einer auf § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG gestützten Anordnung, sei es abstrakt generell durch Verwaltungsvorschrift oder konkret individuell durch dienstlich-persönliche Weisung, konkretisiert der Dienstherr die Pflicht des Beamten, eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zu belegen. Folgt der Beamte einer solchen wirksamen Anordnung - hier: Vorlage eines Attests eines anderen Arztes ab dem 4. Fehltag - nicht, kann er dem Dienstherrn Dienstunfähigkeit für den Zeitraum seines Fernbleibens vom Dienst nicht entgegenhalten; er bleibt dem Dienst unerlaubt fern.

Beschluss vom 24.08.2022 - BVerwG 2 B 26.22 (bereitgestellt am 27.10.2022)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Beschluss vom 06.09.2022 - BVerwG 2 B 44.21 (bereitgestellt am 27.10.2022)

Sachgebiet: Versorgungsrecht

Beschluss vom 22.08.2022 - BVerwG 2 B 47.21 (bereitgestellt am 20.10.2022)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Beschluss vom 26.07.2022 - BVerwG 2 B 40.21 (bereitgestellt am 20.09.2022)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: