Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 11.07.2022 - BVerwG 2 A 2.21 (bereitgestellt am 07.09.2023)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes

Beschluss vom 16.05.2023 - BVerwG 5 KSt 1.23 (bereitgestellt am 31.08.2023)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Beschluss vom 26.07.2023 - BVerwG 2 KSt 2.23 (bereitgestellt am 29.08.2023)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Urteil vom 20.04.2023 - BVerwG 2 A 18.21 (bereitgestellt am 09.08.2023)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen Verurteilung

Leitsatz

Enthält ein Strafurteil zur Frage der Schuldfähigkeit des Täters keine Ausführungen, so ist wegen des für das Strafgericht vorgegebenen Prüfprogramms davon auszugehen, dass es das Vorliegen eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB verneint hat. Die Bindung an diese Feststellung nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG steht auch der Prüfung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB durch das Disziplinargericht entgegen, weil § 21 StGB ein Eingangsmerkmal i. S. v. § 20 StGB voraussetzt.

Urteil vom 02.03.2023 - BVerwG 2 A 19.21 (bereitgestellt am 26.07.2023)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Leitsätze

1. Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (§ 67 Abs. 1 BBG) ist in Verwaltungsbereichen, in denen die Geheimhaltungspflicht von besonderer Bedeutung ist - insbesondere beim Auslandsgeheimdienst -, ein schwerwiegendes Dienstvergehen, das eine Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen kann.

2. Unterzeichnet der Dienstvorgesetzte die Disziplinarklageschrift vor Beteiligung des Personalrats, bedarf es keiner erneuten Befassung des Dienstvorgesetzten mit dem disziplinarischen Vorgang, wenn der Personalrat seine Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme erteilt.

Urteil vom 28.03.2023 - BVerwG 2 A 12.21 (bereitgestellt am 07.06.2023)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Urteil vom 02.11.2022 - BVerwG 5 A 1.21 (bereitgestellt am 04.05.2023)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und Zivildienstpflichtigen

Urteil vom 28.09.2022 - BVerwG 2 A 17.21 (bereitgestellt am 22.03.2023)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Leitsätze

1. Die Verwertung schriftlicher Zeugenaussagen im behördlichen Disziplinarverfahren nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BDG begründet keinen Verfahrensmangel. Sofern die Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen in Zweifel stehen, bildet eine nur auf schriftlichen Äußerungen beruhende Zeugenaussage aber keine hinreichende Tatsachengrundlage für eine fehlerfreie Beweiswürdigung.

2. Aus der Verpflichtung zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten aus § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG folgt, dass sich Beamte anderen Beschäftigten gegenüber korrekt und kollegial verhalten und den Betriebsfrieden wahren müssen. Äußerungen mit einer sexuellen Konnotation haben Beamte im Dienst und im Dienstgebäude zu unterlassen.

Beschluss vom 08.12.2022 - BVerwG 2 KSt 2.22 (bereitgestellt am 07.03.2023)

Sachgebiet: Besoldungsrecht

Beschluss vom 10.01.2023 - BVerwG 2 A 4.22 (bereitgestellt am 14.02.2023)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Sachliche Zuständigkeit für Prüfungen am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF)

Leitsatz

Maßgeblich für die Bestimmung des Geschäftsbereichs des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Sinne von § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO sind die gesetzlichen Regelungen zur Ausgestaltung des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs des BND.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: