Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 02.02.2023 - BVerwG 6 AV 1.22 (bereitgestellt am 13.03.2023)

Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht

Beschluss vom 04.11.2021 - BVerwG 6 AV 9.21 (bereitgestellt am 25.11.2021)

Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht

Gericht der Hauptsache im Berufungszulassungsverfahren

Leitsatz

Mit Eingang des Antrags auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht wird das Oberverwaltungsgericht Gericht der Hauptsache gemäß § 123 Abs. 2 VwGO, ohne dass es einer Verweisung des Rechtsstreits bedarf.

Beschluss vom 23.09.2021 - BVerwG 6 AV 8.21 (bereitgestellt am 26.10.2021)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Beschluss vom 10.08.2021 - BVerwG 6 AV 7.21 (bereitgestellt am 27.09.2021)

Sachgebiet: Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste, einschließlich der gegen diese Behörden gerichteten oder ihre Akten betreffenden Informations-, Auskunfts- und Einsichtsansprüche

Beschluss vom 31.08.2021 - BVerwG 6 AV 6.21 (bereitgestellt am 20.09.2021)

Sachgebiet: Namensrecht

Beschluss vom 11.08.2021 - BVerwG 6 AV 5.21 (bereitgestellt am 15.09.2021)

Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht

Beschluss vom 21.06.2021 - BVerwG 6 AV 4.21 (bereitgestellt am 15.07.2021)

Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht

Beschluss vom 16.06.2021 - BVerwG 6 AV 1.21 (bereitgestellt am 15.07.2021)

Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht

Keine Bindungswirkung durch willkürlichen Verweisungsbeschluss

Leitsätze

1. Bei einem rechtswegübergreifenden negativen Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für die Bestimmung des zuständigen Gerichts in analoger Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 5 VwGO derjenige oberste Gerichtshof des Bundes zuständig, der einem der beteiligten Gerichte übergeordnet ist und zuerst angegangen wird (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

2. Auch ein unanfechtbarer, fehlerhafter Verweisungsbeschluss an ein Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit ist gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG hinsichtlich des Rechtswegs bindend. Das gilt nur dann nicht, wenn die Entscheidung ausnahmsweise schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d.h. nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist.

3. Die Verweisung eines beim Amtsgericht/Familiengericht angeregten, auf Maßnahmen gegen eine Schule auf der Grundlage des § 1666 Abs. 1 und 4 BGB abzielenden Amtsverfahrens an ein Verwaltungsgericht ist verfahrensfehlerhaft und löst wegen des dadurch auftretenden unauflösbaren Widerspruchs mit Prozessmaximen der Verwaltungsgerichtsordnung keine Bindungswirkung aus.

Beschluss vom 21.06.2021 - BVerwG 6 AV 3.21 (bereitgestellt am 15.07.2021)

Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht

Beschluss vom 14.01.2021 - BVerwG 6 AV 7.20 (bereitgestellt am 14.04.2021)

Sachgebiet: Sachen, die nicht einem anderen Senat zugewiesen sind

Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung für konsularische Hilfe wegen angeblicher Vorgänge im Geschäftsbereich des BND

Leitsatz

§ 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO knüpft in generell-abstrakter Weise an den Streitgegenstand einer Klage und die dafür bestehende (oder in Anspruch genommene) behördliche Zuständigkeit an.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

  • Wie kann ich ein Urteil oder einen Beschluss anfordern?

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    Bitte beachten Sie, dass die in der Entscheidungsdatenbank veröffentlichten Entscheidungen vollständig identisch zu den versendeten Entscheidungen sind.

  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: