Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 29.03.2023 - BVerwG 8 C 1.22 (bereitgestellt am 12.07.2023)

Sachgebiet: Recht zur Regelung von Vermögensfragen, insb. nach dem VermögensG und der AnmeldeVO ferner nach dem Investitions- und -vorrangG sowie nach der Grundstücksverkehrsordnung

Restitutionsausschluss nach § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG bei vollständiger Beseitigung der ursprünglichen Bausubstanz

Leitsatz

§ 5 Abs. 1 Buchst. a VermG setzt nicht voraus, dass der erhebliche bauliche Aufwand, mit dem die Nutzungsart oder Zweckbestimmung des Grundstücks verändert wurde, in seiner Substanz erhalten bleibt. Vielmehr genügt es, wenn die geänderte Nutzung oder Zweckbestimmung und das öffentliche Interesse daran im Zeitpunkt der Entscheidung über das Restitutionsbegehren fortbestehen (Fortführung von BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 8 B 67.14 - ZOV 2015, 214).

Urteil vom 29.03.2023 - BVerwG 8 C 2.22 (bereitgestellt am 12.07.2023)

Sachgebiet: Recht zur Regelung von Vermögensfragen, insb. nach dem VermögensG und der AnmeldeVO ferner nach dem Investitions- und -vorrangG sowie nach der Grundstücksverkehrsordnung

Urteil vom 29.11.2022 - BVerwG 8 C 13.21 (bereitgestellt am 03.04.2023)

Sachgebiet: Kommunalrecht, einschließlich des Kommunalwahlrechts

Heranziehung zur Kreisumlage auf der Grundlage einer rückwirkenden Haushaltssatzung

Leitsatz

Art. 28 Abs. 2 GG verpflichtet den Landkreis, bei der Festsetzung des Kreisumlagesatzes in einer nach Ablauf des Haushaltsjahres erlassenen rückwirkenden Haushaltssatzung die im Zeitpunkt ihres Erlasses vorhandenen Informationen über den Finanzbedarf des Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden im betreffenden abgelaufenen Haushaltsjahr zu ermitteln und zu berücksichtigen.

Urteil vom 19.10.2022 - BVerwG 8 C 15.21 (bereitgestellt am 17.01.2023)

Sachgebiet: Recht zur Bereinigung von SED-Unrecht

Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher Maßnahmen

Leitsatz

Eingriffe in die körperliche Bewegungsfreiheit durch Sicherheitsbehörden der DDR sind grundsätzlich nicht als systembedingte Nachteile dem allgemeinen Schicksal der Bevölkerung der DDR zuzurechnen, auch wenn die Freiheitsbeschränkungen nicht von längerer Dauer waren. Sie unterliegen nach § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 i. V. m. Abs. 5 VwRehaG bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung.

Urteil vom 21.09.2022 - BVerwG 8 C 12.21 (bereitgestellt am 15.12.2022)

Sachgebiet: Recht der Förderungsmaßnahmen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstiger Fördermaßnahmen

Bekanntgabefiktion für an Behörde mit Posteingangsdokumentation adressierten Bescheid

Leitsatz

Bestreitet eine Behörde den Zugang des an sie adressierten, von ihr angefochtenen Bescheides und verfügte sie bei Prozessbeginn noch über eine Dokumentation ihres Posteingangs im fraglichen Zugangszeitraum, darf das Gericht Zweifel am Zugang im Sinne des § 41 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 VwVfG verneinen, wenn die Behörde die Vorlage der Dokumentation unter Berufung auf deren Verlust verweigert, ohne darzutun, dass sie diesen nicht zu vertreten hat.

Beschluss vom 27.09.2022 - BVerwG 8 C 14.21 (bereitgestellt am 06.12.2022)

Sachgebiet: Finanzdienstleistungsrecht

Vorabentscheidungsersuchen zur Einordnung berufsständischer Versorgungseinrichtungen als Marktproduzentinnen oder Teil der Sozialversicherung nach ESVG 2010

Leitsatz

Die Frage, ob pflichtmitgliedschaftlich organisierte berufsständische Versorgungseinrichtungen nach Art. 1 Nr. 1 und Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/231 - EZB/2018/2 - i. V. m. der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 und deren Anhang A (ESVG 2010) als Marktproduzentinnen und daher als finanzielle Kapitalgesellschaften einzuordnen sind, die der statistischen Berichtspflicht der Altersvorsorgeeinrichtungen zur Europäischen Zentralbank unterliegen, oder ob sie unter die Ausnahme für die Sozialversicherung gemäß Art. 1 Nr. 1 Buchst. f der Verordnung (EU) 2018/231 - EZB/2018/2 - fallen, bedarf einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Beschluss vom 27.09.2022 - BVerwG 8 C 16.21 (bereitgestellt am 06.12.2022)

Sachgebiet: Finanzdienstleistungsrecht

Vorabentscheidungsersuchen zur Einordnung berufsständischer Versorgungseinrichtungen als Marktproduzentinnen oder Teil der Sozialversicherung nach dem ESVG 2010

Leitsätze

1. Eine teilrechtsfähige, organisatorisch und wirtschaftlich gegenüber der sie tragenden Kammer verselbständigte berufsständische Versorgungseinrichtung mit vollständiger Rechnungsführung ist gemäß Anhang A Nr. 2.13 Buchst. f der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 als institutionelle Einheit im Sinne des ESVG zu behandeln.

2. Die Frage, ob pflichtmitgliedschaftlich organisierte berufsständische Versorgungseinrichtungen nach Art. 1 Nr. 1 und Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/231 - EZB/2018/2 - i. V. m. der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 und deren Anhang A (ESVG 2010) als Marktproduzentinnen und daher als finanzielle Kapitalgesellschaften einzuordnen sind, die der statistischen Berichtspflicht der Altersvorsorgeeinrichtungen zur Europäischen Zentralbank unterliegen, oder ob sie unter die Ausnahme für die Sozialversicherung gemäß Art. 1 Nr. 1 Buchst. f der Verordnung (EU) 2018/231 - EZB/2018/2 - fallen, bedarf einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Urteil vom 25.05.2022 - BVerwG 8 C 11.21 (bereitgestellt am 12.09.2022)

Sachgebiet: Recht der Förderungsmaßnahmen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstiger Fördermaßnahmen

Rechtswidriger Teilwiderruf einer Zuwendung wegen Zweckverfehlung

Leitsätze

1. Eine dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO unterliegende Prozesshandlung, die von mehreren Personen unterzeichnet ist, genügt den Anforderungen des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO, wenn eine dieser Personen sie erfüllt.

2. Die Jahresfrist des § 49 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 48 Abs. 4 VwVfG läuft für jeden Widerrufsgrund gesondert. Sie beginnt, wenn die Behörde aufgrund vollständiger Kenntnis von dem jeweiligen Widerrufsgrund und den für die Widerrufsentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen für den gesamten Verwaltungsakt einschätzen kann, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Widerrufsgrund die Aufhebung des Verwaltungsakts rechtfertigen kann.

Urteil vom 19.07.2022 - BVerwG 8 C 10.21 (bereitgestellt am 18.08.2022)

Sachgebiet: Recht der freien Berufe

Befugnisse eines registrierten Erlaubnisinhabers nach § 3 Abs. 2 Satz 2 RDGEG im Bereich des Schwerbehindertenrechts

Leitsatz

Ein aufgrund einer Alterlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) registrierter Erlaubnisinhaber im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 2 RDGEG hat, wenn er mangels Vertretungsbefugnis in einem bestimmten Rechtsgebiet als Vertreter zurückgewiesen wird, gemäß § 43 Abs. 1 VwGO ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Umfangs seiner Vertretungsbefugnis gemäß § 3 Abs. 2 RDGEG.

Urteil vom 06.04.2022 - BVerwG 8 C 9.21 (bereitgestellt am 18.07.2022)

Sachgebiet: Kommunalrecht, einschließlich des Kommunalwahlrechts

Kein Ausschluss von einer umweltbezogenen Förderung wegen Verweigerung einer Distanzierung von Scientology

Leitsatz

Macht eine Gemeinde die Bewilligung einer finanziellen Zuwendung mit umweltpolitischer Zielsetzung davon abhängig, dass die Antragsteller eine Erklärung zu ihrer Religion oder Weltanschauung abgeben, stellt dieses Verlangen keine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG dar. Eine derartige Vorgehensweise verstößt zudem gegen Art. 3 Abs. 1 und 3 sowie Art. 4 Abs. 1 und 2 GG.

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