Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 21.03.2022 - BVerwG 9 AV 1.22 (bereitgestellt am 23.05.2022)

Sachgebiet: Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht

Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses.

Leitsatz

Wird ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag im Stadium des Abhilfeverfahrens an ein Gericht eines anderen Rechtszugs verwiesen, liegt darin kein extremer Verfahrensverstoß, der die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise entfallen ließe.

Beschluss vom 08.07.2020 - BVerwG 9 AV 1.20 (bereitgestellt am 29.07.2020)

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

Bestimmung des zulässigen Rechtsweges

Leitsatz

Ein unanfechtbarer Beschluss über die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs (§ 17a Abs. 3 Satz 1 GVG) kann allenfalls dann analog § 53 Abs. 1 Nr. 4 VwGO vom Bundesverwaltungsgericht korrigiert werden, wenn er sich hinsichtlich desselben Streitgegenstandes über die bereits eingetretene Bindungswirkung der gegenteiligen Rechtswegbestimmung eines anderen Gerichts hinwegsetzt.

Urteil vom 27.11.2019 - BVerwG 9 CN 1.18 (bereitgestellt am 25.02.2020)

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

Fehlertoleranz bei Gebührenkalkulation

Leitsatz

Die Auslegung einer landesrechtlichen Gebührenvorschrift, wonach objektive Rechtsverstöße bei der Kalkulation, soweit sie nicht bewusst und gewollt mit Benachteiligungsabsicht herbeigeführt wurden, bis zu einer Toleranzschwelle von 12 % zu Lasten des Gebührenschuldners unbeachtlich sind, ist mit der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht vereinbar.

Beschluss vom 21.10.2019 - BVerwG 9 AV 1.19 (bereitgestellt am 19.11.2019)

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

Beschluss vom 30.08.2016 - BVerwG 9 AV 2.16 (bereitgestellt am 26.09.2016)

Notanwalt und Prozesskostenhilfe für Wiederaufnahmeklage

Leitsätze

1. Die Wiederaufnahmeklage nach § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO bezieht sich auf Urkunden, die schon zur Zeit des Vorprozesses vorhanden waren, aber seinerzeit ohne Verschulden nicht vorgelegt werden konnten.

2. Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 78b ZPO.

Urteil vom 19.02.2015 - BVerwG 9 CN 1.14 (bereitgestellt am 25.09.2015)

Änderung eines Flurbereinigungsplans durch Gemeindesatzung

Leitsätze

1. Beim Erlass einer Satzung nach § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG, mit der im gemeinschaftlichen Interesse der Beteiligten getroffene Festsetzungen des Flurbereinigungsplans geändert oder aufgehoben werden, hat die Gemeinde das Bestandsinteresse der Teilnehmer, insbesondere an einem durch einen Wirtschaftsweg vermittelten konkreten Erschließungsvorteil, mit den für die Änderung sprechenden öffentlichen oder sonstigen Belangen abzuwägen. Die gerichtliche Abwägungskontrolle hat sich an den anerkannten Grundsätzen der planerischen Abwägungskontrolle auszurichten.

2. Die Änderungssatzung ist regelmäßig nur dann ermessensfehlerfrei, wenn sich die für die Festsetzung des Flurbereinigungsplans maßgebende Interessenlage geändert hat, insbesondere weil der betreffende Weg die ihm ursprünglich zugedachte Verkehrsbedeutung nicht erlangt oder nachträglich verloren hat (im Anschluss an BVerwGE 117, 209).

Urteil vom 17.04.2002 - BVerwG 9 CN 1.01 (bereitgestellt am 17.02.2015)

Leitsätze

1. Bei der Kalkulation von Abgaben steht dem kommunalen Satzungsgeber ein Prognosespielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.

2. Eine "ungefragte" gerichtliche Fehlersuche ist im Zweifel dann nicht sachgerecht, wenn sie das Rechtsschutzbegehren des Klägers aus dem Auge verliert.

3. Es entspricht in der Regel nicht einer sachgerechten Handhabung der gerichtlichen Kontrolle, die Abgabenkalkulation eines kommunalen Satzungsgebers "ungefragt" einer Detailprüfung zu unterziehen.

Urteil vom 11.07.2012 - BVerwG 9 CN 1.11 (bereitgestellt am 15.05.2013)

Leitsätze

1. Der Aufwand für eine entgeltliche Übernachtung ist der Einkommenserzielung zuzuordnen und unterfällt damit nicht der Aufwandsteuer i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG, wenn die Übernachtung mit der Berufs- oder Gewerbeausübung oder auch einer freiberuflichen Tätigkeit zwangsläufig verbunden ist. Diese Zuordnung entfällt nicht dadurch, dass ein konsumtiver - privater - Aufwand bei Gelegenheit einer solchen Übernachtung betrieben wird.

2. Eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen ist nicht mit der Umsatzsteuer gleichartig i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG, wenn sie sich in erheblichen Steuermerkmalen von der Umsatzsteuer unterscheidet und nach einer wertenden Gesamtbetrachtung ein Eingriff in die Steuerkompetenz des Bundes nicht gegeben ist.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

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    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

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    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: