Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 03.08.2022 - BVerwG 5 C 8.22 (bereitgestellt am 26.09.2022)

Sachgebiet: Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht

Beschluss vom 14.12.2021 - BVerwG 5 C 3.20 (bereitgestellt am 04.04.2022)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und Zivildienstpflichtigen

Umzugskostenvergütungszusage kein rein begünstigender Verwaltungsakt

Leitsatz

Die Klagebefugnis für eine Anfechtungsklage gegen die Zusage der Umzugskostenvergütung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich bei der Umzugskostenvergütungszusage um einen rein begünstigenden Verwaltungsakt handelt (Änderung der Rechtsprechung).

Beschluss vom 22.11.2021 - BVerwG 5 C 5.20 (bereitgestellt am 27.01.2022)

Sachgebiet: Ausbildungs-, Graduierten- und Berufsbildungsförderung

Beschluss vom 20.05.2021 - BVerwG 5 C 11.18 (bereitgestellt am 12.10.2021)

Sachgebiet: Ausbildungs-, Graduierten- und Berufsbildungsförderung

Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zum Bedarfssatz des § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG

Leitsatz

Die Festsetzung des ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfssatzes für Auszubildende in Hochschulen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG, der im streitigen Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015 monatlich 373 Euro betrug, ist nicht vereinbar mit dem Teilhaberecht des Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG.

Beschluss vom 31.03.2021 - BVerwG 5 C 2.20 (bereitgestellt am 19.07.2021)

Sachgebiet: Conterganstiftungsrecht

Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu § 15 Abs. 2 Satz 2 ContStifG

Leitsatz

Die durch § 15 Abs. 2 Satz 2 ContStifG statuierte Anrechnungsregelung, die zu einer Kürzung der Conterganrente für bestimmte ausländische Berechtigte führt, ist verfassungswidrig, weil sie unverhältnismäßig und gleichheitswidrig in die eigentumsrechtlich geschützte Rechtsposition der von ihr betroffenen thalidomidgeschädigten Menschen eingreift.

Beschluss vom 19.03.2018 - BVerwG 5 C 15.16 (bereitgestellt am 17.04.2018)

Sachgebiet: Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht

Beschluss vom 07.06.2017 - BVerwG 5 C 5.17 D (bereitgestellt am 17.07.2017)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Beschluss vom 02.03.2017 - BVerwG 5 C 10.15 D (bereitgestellt am 27.03.2017)

Sachgebiet: Entschädigungsrecht nach Art. 8 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Beschluss vom 18.01.2017 - BVerwG 5 C 10.15 D (bereitgestellt am 01.02.2017)

Sachgebiet: Entschädigungsrecht nach Art. 8 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Beschluss vom 02.01.2017 - BVerwG 5 C 10.15 D (bereitgestellt am 23.01.2017)

Sachgebiet: Entschädigungsrecht nach Art. 8 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

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    Bitte beachten Sie, dass die in der Entscheidungsdatenbank veröffentlichten Entscheidungen vollständig identisch zu den versendeten Entscheidungen sind.

  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: