Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 03.05.2023 - BVerwG 6 B 30.22 (bereitgestellt am 05.06.2023)

Sachgebiet: Namensrecht

Namensänderung

Leitsatz

Nur eine im Verkehr übliche Hofbezeichnung, die im örtlichen Umfeld etabliert ist und dort zur Identifizierung des Anwesens und damit auch der Familie des Eigentümers ausreicht, kann im Sinne einer notwendigen Voraussetzung Grundlage eines legitimen Interesses für eine Namensänderung durch Angleichung des Familiennamens an den Hofnamen sein.

Beschluss vom 02.02.2023 - BVerwG 6 AV 1.22 (bereitgestellt am 13.03.2023)

Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht

Beschluss vom 09.02.2023 - BVerwG 6 B 1.23 (bereitgestellt am 09.03.2023)

Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht

Beschluss vom 10.01.2023 - BVerwG 6 B 26.22 (bereitgestellt am 14.02.2023)

Sachgebiet: Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste, einschließlich der gegen diese Behörden gerichteten oder ihre Akten betreffenden Informations-, Auskunfts- und Einsichtsansprüche

Beschluss vom 10.01.2023 - BVerwG 6 B 27.22 (bereitgestellt am 14.02.2023)

Sachgebiet: Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste, einschließlich der gegen diese Behörden gerichteten oder ihre Akten betreffenden Informations-, Auskunfts- und Einsichtsansprüche

Beschluss vom 10.01.2023 - BVerwG 6 B 28.22 (bereitgestellt am 14.02.2023)

Sachgebiet: Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste, einschließlich der gegen diese Behörden gerichteten oder ihre Akten betreffenden Informations-, Auskunfts- und Einsichtsansprüche

Beschluss vom 10.01.2023 - BVerwG 6 B 29.22 (bereitgestellt am 14.02.2023)

Sachgebiet: Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste, einschließlich der gegen diese Behörden gerichteten oder ihre Akten betreffenden Informations-, Auskunfts- und Einsichtsansprüche

Beschluss vom 23.11.2022 - BVerwG 6 B 22.22 (bereitgestellt am 31.01.2023)

Sachgebiet: Versammlungsrecht

Leitsatz

Wird das Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu Unrecht bejaht und ergeht ein Sachurteil an Stelle eines Prozessurteils, liegt hierin ein Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO. Angesichts der den Sachausspruch erfassenden Rechtskraftwirkung wird ein Beigeladener dadurch grundsätzlich auch in seinen subjektiven Verfahrensrechten verletzt.

Beschluss vom 20.12.2022 - BVerwG 6 B 36.22 (bereitgestellt am 31.01.2023)

Sachgebiet: Prüfungsrecht, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschl. der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung

Beschluss vom 14.11.2022 - BVerwG 6 B 14.22 (bereitgestellt am 03.01.2023)

Sachgebiet: Prüfungsrecht, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschl. der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung

Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde wegen verweigerter Fristverlängerung zur Ablegung humanmedizinischer Prüfungsleistungen und Ablehnung krankheitsbedingten Rücktritts

Leitsätze

1. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung in § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kommt erst dann zum Zuge, wenn der zu würdigende Sachverhalt feststeht.

2. Will eine Nichtzulassungsbeschwerde die tatrichterliche Auslegung eines Vergleichs inhaltlich angreifen, muss sie einen Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) darlegen. Die Rüge der Verletzung der §§ 133, 157 BGB vermag keinen Verfahrensfehler der Vorinstanz zu begründen.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

  • Wie kann ich ein Urteil oder einen Beschluss anfordern?

    Sie können grundsätzlich alle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über den Entscheidungsversand bestellen. Für die Versendung von Entscheidungen muss das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich Kosten erheben.

    Für die Bestellung verwenden Sie bitte das oben verlinkte Bestellformular. Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Bestellung zu ermöglichen, geben Sie bei den entscheidungsidentifizierenden Merkmalen möglichst das betreffende Aktenzeichen an. Selbstverständlich können Sie auch mehrere Entscheidungen in einer Bestellung zusammenfassen.

    Bitte beachten Sie, dass die in der Entscheidungsdatenbank veröffentlichten Entscheidungen vollständig identisch zu den versendeten Entscheidungen sind.

  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: