Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 05.04.2023 - BVerwG 20 F 17.22 (bereitgestellt am 31.05.2023)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Beschluss vom 28.02.2023 - BVerwG 5 P 2.21 (bereitgestellt am 24.05.2023)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Anforderungsprofile sind weder mitbestimmungspflichtige Beurteilungs- noch mitwirkungspflichtige Auswahlrichtlinien

Leitsatz

Dem Personalrat stehen bei der Erstellung von Anforderungsprofilen keine Beteiligungsrechte zu. Die in Anforderungsprofilen festgelegten und gewichteten Leistungsmerkmale sind weder als Beurteilungsrichtlinien mitbestimmungspflichtig noch unterliegen sie als Auswahlrichtlinien seiner Mitwirkung.

Beschluss vom 24.03.2023 - BVerwG 20 F 21.22 (bereitgestellt am 15.05.2023)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Beschluss vom 03.03.2023 - BVerwG 5 PKH 1.22 (bereitgestellt am 08.05.2023)

Sachgebiet: Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht

Urteil vom 02.11.2022 - BVerwG 5 A 1.21 (bereitgestellt am 04.05.2023)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und Zivildienstpflichtigen

Urteil vom 24.11.2022 - BVerwG 5 C 9.21 (bereitgestellt am 04.05.2023)

Sachgebiet: Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht

Höhe der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege

Leitsätze

1. Der nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII relevante Sachaufwand ist den Tagespflegepersonen grundsätzlich einschränkungslos zu erstatten.

2. Der Landesgesetzgeber ist weder durch § 23 Abs. 2a Satz 1 SGB VIII noch durch § 26 Satz 1 SGB VIII ermächtigt, Inhalt und Umfang der Sachkostenerstattung abweichend vom Bundesrecht zum Nachteil der Tagespflegepersonen zu regeln.

Beschluss vom 18.01.2023 - BVerwG 5 B 21.22 (bereitgestellt am 03.05.2023)

Sachgebiet: Entschädigungsrecht nach Art. 8 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Urteil vom 24.11.2022 - BVerwG 5 C 3.21 (bereitgestellt am 02.05.2023)

Sachgebiet: Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht

Beschluss vom 23.02.2023 - BVerwG 20 F 5.21 (bereitgestellt am 26.04.2023)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Teilweise rechtswidrige Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO

Leitsätze

1. Lassen sich bei der Geheimhaltungsprüfung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 VwGO die Lebensdaten einiger Personen nicht ermitteln, ist zu vermuten, dass sie leben, bis 90 Jahre nach ihrer Geburt vergangen sind (Fortführung von BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 20 F 10.15 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 70).

2. Bei verstorbenen Mitarbeitern inländischer Nachrichtendienste lässt der bloße Umstand ihrer früheren nachrichtendienstlichen Tätigkeit für sich genommen noch nicht darauf schließen, dass eine Offenlegung ihrer Identitäten die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden erschweren würde.

Beschluss vom 28.12.2022 - BVerwG 5 B 2.22 (bereitgestellt am 18.04.2023)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

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    Bitte beachten Sie, dass die in der Entscheidungsdatenbank veröffentlichten Entscheidungen vollständig identisch zu den versendeten Entscheidungen sind.

  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: