Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 30.12.2021 - BVerwG 7 BN 2.21 (bereitgestellt am 09.03.2022)

Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht

Beschluss vom 22.12.2021 - BVerwG 7 BN 1.21 (bereitgestellt am 24.02.2022)

Sachgebiet: Umweltschutzrecht, insbesondere Chemikalienrecht und Immissionsschutzrecht

Beschluss vom 03.12.2021 - BVerwG 7 BN 3.21 (bereitgestellt am 27.01.2022)

Sachgebiet: Naturschutzrecht und Landschaftsschutzrecht

Beschluss vom 03.12.2021 - BVerwG 7 BN 4.21 (bereitgestellt am 27.01.2022)

Sachgebiet: Naturschutzrecht und Landschaftsschutzrecht

Beschluss vom 03.12.2021 - BVerwG 7 BN 5.21 (bereitgestellt am 27.01.2022)

Sachgebiet: Naturschutzrecht und Landschaftsschutzrecht

Beschluss vom 03.12.2021 - BVerwG 7 BN 6.21 (bereitgestellt am 27.01.2022)

Sachgebiet: Naturschutzrecht und Landschaftsschutzrecht

Beschluss vom 10.11.2021 - BVerwG 7 BN 7.21 (bereitgestellt am 15.12.2021)

Sachgebiet: Naturschutzrecht und Landschaftsschutzrecht

Beschluss vom 22.10.2021 - BVerwG 7 BN 1.20 (bereitgestellt am 24.11.2021)

Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht

Beschluss vom 26.06.2020 - BVerwG 7 BN 3.19 (bereitgestellt am 27.08.2020)

Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht

Ablehnung der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

Leitsatz

Liegen dem Tatsachengericht zu einer entscheidungserheblichen Tatsache Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen vor, die eine Behörde während des Verwaltungsverfahrens eingeholt hat, steht es nach § 98 VwGO in entsprechender Anwendung des § 412 ZPO in seinem Ermessen, ob es zusätzliche Sachverständigengutachten einholt. Die Ermessensentscheidung setzt nicht voraus, dass das Gericht bereits ein Gutachten nach Maßgabe der §§ 402 ff. ZPO eingeholt hat.

Beschluss vom 26.06.2020 - BVerwG 7 BN 4.19 (bereitgestellt am 27.08.2020)

Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: