Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 26.01.2023 - BVerwG 2 B 20.22 (bereitgestellt am 30.03.2023)

Sachgebiet: Besoldungsrecht

Verwendungszulage bei haushaltsrechtlicher Topfwirtschaft

Leitsatz

Bei dem Anspruch auf Gewährung einer Verwendungszulage gemäß § 46 BBesG a. F. handelt es sich um einen gebundenen Anspruch auf Geld, der dem Anwendungsbereich des § 287 Abs. 2 ZPO in entsprechender Anwendung gemäß § 173 Satz 1 VwGO unterfallen kann, wenn er seiner Höhe nach nur anteilig zu gewähren ist und der Umfang des Anteils in Streit steht.

Beschluss vom 12.01.2023 - BVerwG 2 B 38.22 (bereitgestellt am 27.03.2023)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Übernahme von Ansprüchen auf Zahlung von Schmerzensgeld durch Dienstherrn

Leitsatz

§ 82a Abs. 1 Satz 1 LBG NRW - wonach dann, wenn ein Dritter "durch rechtskräftiges Endurteil eines deutschen Gerichts" zur Zahlung von Schmerzensgeld an einen Beamten verurteilt worden ist, der Dienstherr diese Zahlung auf Antrag ganz oder teilweise übernehmen kann - gilt weder direkt noch analog für die Titulierung eines Schmerzensgeldanspruchs durch einen Vollstreckungsbescheid.

Beschluss vom 14.02.2023 - BVerwG 2 B 3.22 (bereitgestellt am 15.03.2023)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Vergleichsgruppenbildung bei der dienstlichen Beurteilung

Leitsatz

Maßstab für die Beurteilung der einem Beamten übertragenen Aufgaben ist das ihm verliehene Statusamt. Beamte aus unterschiedlichen Laufbahnen dürfen grundsätzlich nicht in einer Vergleichsgruppe für die dienstliche Beurteilung zusammengefasst werden (wie BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 41 ff.).

Beschluss vom 05.01.2023 - BVerwG 4 B 26.22 (bereitgestellt am 20.02.2023)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Anhörung des Käufers vor Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts

Leitsatz

Im Anwendungsbereich des Abwendungsrechts nach § 27 BauGB ist der Käufer des Grundstücks vor Ausübung des Vorkaufsrechts grundsätzlich nach § 28 Abs. 1 LVwVfG als von Gesetzes wegen Beteiligter anzuhören.

Beschluss vom 17.01.2023 - BVerwG 9 B 23.22 (bereitgestellt am 20.02.2023)

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

Mangels Übermittlung als elektronisches Dokument unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

Leitsatz

§ 55d Satz 1 VwGO gilt in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 253 Abs. 4 ZPO auch für die Erhebung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde. Übermittelt ein Rechtsanwalt die Beschwerdeschrift oder die Beschwerdebegründung nicht als elektronisches Dokument, ist die Nichtzulassungsbeschwerde außer in den Fällen des § 55d Satz 3 und 4 VwGO unzulässig.

Beschluss vom 08.12.2022 - BVerwG 2 B 19.22 (bereitgestellt am 08.02.2023)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Zulässigkeit eines Eigenattests eines verbeamteten approbierten Humanmediziners als Nachweis krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit

Leitsatz

Mit einer auf § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG gestützten Anordnung, sei es abstrakt generell durch Verwaltungsvorschrift oder konkret individuell durch dienstlich-persönliche Weisung, konkretisiert der Dienstherr die Pflicht des Beamten, eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zu belegen. Folgt der Beamte einer solchen wirksamen Anordnung - hier: Vorlage eines Attests eines anderen Arztes ab dem 4. Fehltag - nicht, kann er dem Dienstherrn Dienstunfähigkeit für den Zeitraum seines Fernbleibens vom Dienst nicht entgegenhalten; er bleibt dem Dienst unerlaubt fern.

Beschluss vom 09.01.2023 - BVerwG 10 AV 1.23 (bereitgestellt am 07.02.2023)

Sachgebiet: Abfallrecht und Bodenschutzrecht

Leitsatz

Eine beliehene juristische Person des Privatrechts ist jedenfalls dann eine Bundesbehörde im Sinne des § 52 Nr. 2 Satz 1 VwGO, wenn sie durch Gesetz in die Bundesverwaltung organisatorisch eingegliedert ist.

Beschluss vom 23.11.2022 - BVerwG 6 B 22.22 (bereitgestellt am 31.01.2023)

Sachgebiet: Versammlungsrecht

Leitsatz

Wird das Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu Unrecht bejaht und ergeht ein Sachurteil an Stelle eines Prozessurteils, liegt hierin ein Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO. Angesichts der den Sachausspruch erfassenden Rechtskraftwirkung wird ein Beigeladener dadurch grundsätzlich auch in seinen subjektiven Verfahrensrechten verletzt.

Beschluss vom 14.11.2022 - BVerwG 6 B 14.22 (bereitgestellt am 03.01.2023)

Sachgebiet: Prüfungsrecht, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschl. der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung

Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde wegen verweigerter Fristverlängerung zur Ablegung humanmedizinischer Prüfungsleistungen und Ablehnung krankheitsbedingten Rücktritts

Leitsätze

1. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung in § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kommt erst dann zum Zuge, wenn der zu würdigende Sachverhalt feststeht.

2. Will eine Nichtzulassungsbeschwerde die tatrichterliche Auslegung eines Vergleichs inhaltlich angreifen, muss sie einen Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) darlegen. Die Rüge der Verletzung der §§ 133, 157 BGB vermag keinen Verfahrensfehler der Vorinstanz zu begründen.

Beschluss vom 24.10.2022 - BVerwG 6 B 15.22 (bereitgestellt am 08.12.2022)

Sachgebiet: Rundfunkrecht einschl. Recht der Rundfunkanstalten, Filmrecht einschl. Filmförderungsrecht, Recht der neuen Medien und Presserecht

Leitsatz

Eine Landesmedienanstalt kann auf Grund einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigung zur Ausgestaltung des Verfahrens für die Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten die Nachreichung oder Vervollständigung von Unterlagen nach Ablauf einer für die Stellung von Zuweisungsanträgen gesetzten Frist ausschließen.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

  • Wie kann ich ein Urteil oder einen Beschluss anfordern?

    Sie können grundsätzlich alle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über den Entscheidungsversand bestellen. Für die Versendung von Entscheidungen muss das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich Kosten erheben.

    Für die Bestellung verwenden Sie bitte das oben verlinkte Bestellformular. Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Bestellung zu ermöglichen, geben Sie bei den entscheidungsidentifizierenden Merkmalen möglichst das betreffende Aktenzeichen an. Selbstverständlich können Sie auch mehrere Entscheidungen in einer Bestellung zusammenfassen.

    Bitte beachten Sie, dass die in der Entscheidungsdatenbank veröffentlichten Entscheidungen vollständig identisch zu den versendeten Entscheidungen sind.

  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: